Antrag 04 / Mindestsicherungsreform
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015
Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, ARGE, Türkis: für Zuweisung
Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik
Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK-Wien fordert die möglichst rasche Totalreform der Mindestsicherung unter Einbeziehung der Betroffenen und deren Selbstorganisationen. Insbesondere:
• Erhöhung der Mindestsicherung zumindest auf die Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC
• Rechtlicher Anspruch für bestimmte Formen des Sonderbedarfs (z.B. zur menschenwürdigen Lebensführung unbedingt nötiger Hilfsmittel, Gesundheits- und Therapiekosten, …)
• Streichung der Sanktionen – das Existenzrecht für Menschen muss unbedingt gelten.
• Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation
• Beschränkung des Datenaustausches mit anderen Behörden
• Veröffentlichung aller Durchführungsanweisungen der Mindestsicherung
In einem Rechtsstaat haben die BürgerInnen ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Grundlage die Bürokratie entscheidet, zumal die Mindestsicherungsgesetze in vielen Punkten sehr vage sind.
• Rechtsanspruch auf Bewegungsfreiheit
• Armut und Arbeitslosigkeit strengen an: Recht auf Urlaub bzw. Auslandsaufenthalt von mindestens zwei Wochen im Jahr. Erhöhung für Familien mit Kindern bzw. bei besonderen familiären Verpflichtungen.
• Erhöhung der Freigrenze für die Vermögensverwertung auf die 10fache Höhe der Armutsgrenze nach EU-SILC sowie Schaffung zusätzlicher Formen des „Schonvermögens“ (Versicherungen, Eigentumsansprüche von Kindern etc.)
• Kein versteckter Regress durch Eintragung in das Grundbuch bei Eigentumswohnungen etc. wenn diese zur Abdeckung des eigenen Wohnbedarfs bzw. der eigenen Familie (Kinder!) dienen.
• Verfahrenshilfe bei Berufungen gegen Bescheide der Mindestsicherungsbehörde
• Schluss mit der generellen Verweigerung der aufschiebenden Wirkung von Berufungen gegen Bescheide der Mindestsicherungsbehörde in Wien und in der Steiermark!
• Aufstockende Mindestsicherung nicht nur für ArbeitnehmerInnen sondern auch für Selbständige und andere prekär Arbeitende.
• Schaffung einer weisungsfreien Sozialanwaltschaft, die einzig den Interessen der Betroffenen verpflichtet ist