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Antrag 11 / Schulverwaltungs- und Bildungsreformagenda der Bundesregierung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, 
Persp., ARGE, GLB, Kom, BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
GA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss für Bildung und Kultur

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK fordert die Bundesregierung auf, den für 17. November 2015 angekündigten Start der Schulverwaltungs- und Bildungsreform für zukunftsorientierte, sozial-integrative und die Bildung aller Kinder und Jugendlichen verbessernde Maßnahmen zu nützen.
Zentral ist dabei die Überwindung
•    der Zersplitterung der Schulverwaltung in neun Bundesländer-Schulverwaltungen für Pflichtschulen und Berufsschulen und der dort beschäftigten Landeslehrer_innen und
•    der Doppelverwaltung der vom Bund finanzierten Lehrer_innen durch Bund und Länder.
Die AK unterstützt die vom Rechnungshof und der reformorientierten Bildungswissenschaft geforderte und alle Bundesländer einschließende Kompetenz des Bundes für das Schulwesen und das vom Bund zu finanzierende Schul-Personal. Das Überwinden der Mehrgleisigkeit von Bundes- und Landesschulverwaltungen und der Aufsplitterung der Schulkompetenzen in Bundes- und Landeszuständigkeiten ist eine wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung jahrzehntelang anstehender, überfälliger Schulreformen (Gemeinsame, ganztägig geführte Schule bis zum Ende der Schulpflicht, regional und am Standort notwendiges Unterstützungspersonal, d.h. Sonderpädagog_innen, Sozialarbeiter_innen, Freizeitpädagog_innen, Schulpsycholog_innen u.a.).
Auch zur Lösung neuer Aufgaben, wie  etwa der Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern und unbegleiteten Minderjährigen, braucht es die unbürokratische Zusammenarbeit von Grundschule, NMS, Polytechnische Schule, Berufsschule (dzt. Landesverwaltung), AHS-Unterstufe, BMHS und AHS-Oberstufe (Bundesschulen).  
Die AK erwartet, dass im Rahmen der Reform der Schulverwaltung auch die Verantwortung des Bundes für die Bereitstellung der für die Arbeit an den Schulen notwendigen Bildungs-Ressourcen gesetzlich verankert wird.

Die von AK und ÖGB im Interesse der Arbeitnehmer_innen und ihrer Angehörigen geforderten sozial wirksamen und demokratischen Schulreformen brauchen

•    einheitliche, alle Schultypen umfassende Bundes-Kompetenzen,
•    eine gemeinsame Verwaltung der Lehrer_innen und
•    die Überwindung des Nebeneinander von einer Bundes- und neun Landesschulverwaltungen.

Einer gemeinsame, ganztägige Pflichtschule, der Verbesserung des Überganges von der Grundschule in die Sekundarstufe I, der Neugestaltung der 9. Schulstufe als Übergangsstufe zu berufs- oder allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe 2 und zur Sicherung eines positiven Pflichtschul-Abschlusses für möglichst alle Schüler_innen, stehen in Österreich immer noch landespolitische Eigeninteressen und die unterschiedlichen Zuständigkeiten für APS, BS (9 Länder) und AHS, BMHS (Bund) entgegen.

Die angekündigte Schulautonomie für Schulen bzw. Schulverbunde mehrerer Standorte und die von BM Heinisch-Hosek angestrebte sozial indizierte Ressourcenzuteilung brauchen ebenfalls bundeseinheitliche Rahmenbedingungen.

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