Anträge Burgenland
Antrag 4 der AUGE/UG zur 4. Vollversammlung der AK-Burgenland am 12. November 2010
Antrag zugewiesen:
FSG, ÖAAB - für Zuweisung
FA- keine Zustimmung
Reduzierung der Überstunden
Überstunden von unselbständig Erwerbstätigen werden in Österreich von der Statistik Austria erst seit 2004 im Zuge der Arbeitskräfteerhebung (AKE) veröffentlicht. Durchschnittlich leisten demnach knapp 23 Prozent der unselbständig Beschäftigten Überstunden.
Die Anzahl schwankte in den vergangenen sechs Jahren zwischen 650.000 und 821.000 Personen. Letztes Jahr leisteten 732.000 Personen Überstunden. Augenscheinlich werden Überstunden als reagibles Unternehmensinstrument eingesetzt werden, um konjunkturelle Schwankungen auszugleichen.
Die gesamte Anzahl geleisteter Überstunden schwankt zwischen 314 und 375 Millionen Arbeitsstunden. Von 2008 auf 2009 verringerte sie sich um 11,6 % auf knapp 314 Millionen Stunden, zweifellos eine Auswirkung der weltweiten Finanzmarktkrise.
Die Überstundenleistenden machen gut ein Fünftel der unselbständig Beschäftigten aus. Sie arbeiten im Schnitt zwischen 8,5 und 9,3 Wochenstunden mehr als sie die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Regelungen verlangen. Legt man die geleisteten Überstunden auf alle unselbständig Erwerbstätigen um, so arbeitet jede/r Arbeitnehmer/in zwischen 1,9 und 2,1 Stunden pro Woche mehr.
Gegeben den Fall, es wäre nicht mehr erlaubt Überstunden zu machen, so hätten mit dieser Maßnahme 2009 über 190.000 Vollzeitarbeitsplätze mit einem durchschnittlichen Gehalt geschaffen werden können. Die offiziell arbeitslos gemeldeten Personen (260.000) hätten sich um fast drei Viertel reduziert.
In Niedriglohnbranchen, z.B. im Handel, ermöglicht es erst die Bezahlung von Überstunden vielen ArbeitnehmerInnen ein einigermaßen akzeptables Einkommen zu erzielen.
Im Durchschnitt (2004-2009) wurden nur knapp 69 Prozent der geleisteten Überstunden bezahlt oder 108 Millionen geleistete Überstunden werden von den ArbeitgeberInnen an die ArbeitnehmerInnen nicht vergütet – also auch kein zeitlicher Ausgleich.
Dividiert man nicht-bezahlten Überstunden aus 2009 (77 Millionen) mit den durchschnittlichen Jahresarbeitsstunden und multipliziert man diesen Wert mit einem durchschnittlichen jährlichen Bruttogehalt und wertet diesen Betrag um einen 50% Überstundenzuschlag (§ 10 AZG) auf, so ergibt sich ein Betrag von über 1,9 Milliarden Euro für 2009.
Um die gesamten Überstunden gesamtwirtschaftlich zu reduzieren sollen sie verteuert werden. Schließlich soll dem Missbrauch der nicht-bezahlten Überstunden durch eine verstärkte Kontrolle der Arbeitsinspektorate entgegengetreten werden.
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert:
Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung sollen progressiv ab der 41. Wochenstunde mit jeder zusätzlich geleisteten Überstunde steigen.
Erhöhung der Überstundenzuschläge
eine Neueinstellungsverpflichtung für Unternehmen, in denen über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig und dauerhaft Überstunden erbracht werden. Diese Neueinstellungsverpflichtung soll gesetzlich festgehalten und über Kollektivverträge näher bestimmt werden.
Ausbau der Personalkapazitäten der Arbeitsinspektorate und penible Kontrolle der Arbeitsaufzeichnungen gemäß Arbeitszeitgesetz.
Antrag 3 der AUGE/UG zur 4. Vollversammlung der AK-Burgenland am 12. November 2010
Antrag abgelehnt:
FSG, ÖAAB, FA - NEIN
Schluss mit „Bearbeitungsgebühren“ bei den ÖBB!
Sollten NutzerInnen der ÖBB beim „Schwarzfahren“ erwischt werden, droht ihnen eine Strafe von Euro 65,-. Bezahlt er/sie diese nicht bar, was speziell bei SchülerInnen oft nicht möglich ist, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Bezahlung mit Erlagschein von Euro 30,- in Rechnung gestellt. Somit erhöht sich die „Strafe“ auf Euro 95,--.
Auszug aus den AGB der ÖBB, betreffend Fahrgeldnachforderung und Bearbeitungsgebühr:
„Sollten Sie auf einer SB-Strecke in Zügen des Nahverkehrs ohne gültige Fahrkarte angetroffen werden, bezahlen Sie eine Kontrollgebühr von 65,- Euro (bei sofortiger Bezahlung). Zahlen Sie nicht umgehend, wird ein Erlagschein ausgestellt und die Kontrollgebühr erhöht sich um eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro auf 95,- Euro. Die Kontrollgebühr berechtigt zur Weiterfahrt bis zum Ende des Zuglaufes.“
Das Zahlungsdienstegesetz vom 1. November 2009 verbietet ein gesondertes Entgelt für bestimmte Zahlungsmittel. So war es etwa in der Mobilfunkbranche durchaus üblich, eine Art „Strafentgelt“ für Zahlscheinzahlungen einzuheben. Im Rahmen eines Musterprozesses des VKI (Verein für KonsumentInneninformation) gegen den Mobilfunkbetreiber mobilkom wurde dem VKI im Juni dieses Jahres recht gegeben, dass eine „Zahlscheingebühr“ dem Zahlungsdienstgesetz widerspricht.
Laut Entscheidung des Handelsgerichts Wien darf das zusätzliche „Entgelt für die Bearbeitung Ihrer Zahlung“ in Höhe von Euro 2,50 pro Zahlung nicht mehr verrechnet werden.
Lt. den AGBs der ÖBB zielt die von den ÖBB eingehobene Bearbeitungsgebühr von – noch dazu unverhältnismäßig hohen – Euro 30,- klar auf Zahlungen mit Zahlschein ab und verstößt damit klar gegen das Zahlungsdienstegesetz.
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordern die ÖBB auf, umgehend auf die Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr im Falle der Ausstellung eines Erlagscheines aufgrund einer Fahrgeldnachforderung zu verzichten, da das Zahlungsdienstegesetz vom 1. November 2009 die Einhebung entsprechender Gebühren verbietet. Entsprechender Passus ist aus den AGB der ÖBB zu streichen.
Sollte die ÖBB dieser Aufforderung nicht nachkommen, behält sich die AK Burgenland vor, entsprechende rechtliche Wege zu beschreiten – etwa Musterprozesse zu unterstützen – um die Einhebung von Bearbeitungsgebühren seitens der ÖBB zu unterbinden.
Antrag 2 der AUGE/UG zur 4. Vollversammlung der AK-Burgenland am 12. November 2010
Antrag EINSTIMMIG angenommen
Kostenpflichtige Hot- und Support Lines
Unternehmen machen es sich immer einfacher. Egal, ob Handybetreiber, Versicherungen, die Computerbranche oder mittlerweile auch Banken; sie verlangen zum Teil horrende Gebühren für die Behebung von Problemen, die sie mitunter selbst verursacht haben.
Höhepunkt dieser Geldbeschaffungsaktionen ist, dass die Kostenpflicht ab dem Zeitpunkt der Verbindungsherstellung eintritt. Bei bis zu 3,63 € / Minute wird es für die Betroffenen sehr teuer, vor allem dann, wenn man in eine Warteschleife gerät.
Manche Unternehmen bieten an, die Support Kosten rückzuerstatten, wenn der Fehler nicht beim Konsumenten lag. Es stellt sich allerdings die Frage, wie der Konsument dies nachweisen soll.
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, im Sinne der betroffenen Konsumenten aktiv zu werden und dieser Abzocke einen Riegel vorzuschieben.
Antrag 1 der AUGE/UG zur 4. Vollversammlung der AK-Burgenland am 12. November 2010
Antrag abgelehnt:
FSG, ÖAAB, FA - NEIN
Verbot von Formfleisch
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Thema Formfleisch in einer breiten Diskussion angekommen. In Österreich leider noch nicht.
Bei Formfleisch handelt es sich um „verklebte Fleischstücke“. Diese Verklebung geschieht mittels Enzymen.
Für den Konsumenten ist nicht ersichtlich, ob es sich bei der angebotenen Ware um gewachsenes, oder zusammengeklebtes – meist aus kleinen Stücken – Fleisch handelt. Auch bei Schinken wird diese Methode schon angewendet.
Verlangt und bezahlt wird natürlich der Preis für ein hochwertiges Produkt.
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, das Anbieten und den Verkauf dieser Produkte zu verbieten.
Resolution der AUGE/UG zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010
Resolution angenommen:
FSG - JA
ÖAAB und FA - Nein
Resolution: Budgetkonsolidierung nicht auf Kosten der ArbeitnehmerInnen - Schluss mit Steuerprivilegien für Unternehmen und Vermögende!
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte lehnt die geplanten Bundgetkonsolidierungsmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Soziales und Bildung entschieden ab.
Die ArbeitnehmerInnen sind für die Krise und die daraus entstandenen Kosten für die Gesellschaft nicht verantwortlich. Die ArbeitnehmerInnen haben bereits für die Krise gezahlt – durch ihre Steuern, durch steigende Arbeitslosigkeit, durch Einkommensverlust im Rahmen von Kurzarbeit.
Entsprechend dem Leistungsfähigkeits- und Verursacherprinzip sind nun jene zur nachhaltigen Finanzierung der öffentlichen Haushalte heranzuziehen, die von der neoliberal ausgerichteten Wirtschafts- und Steuerpolitik der letzten Jahrzehnte besonders profitiert haben.
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Burgenland fordert eine umfassende Reform der Vermögens- und Unternehmens¬besteuerung. Diese muß folgendes beinhalten:
• die Wiedereinführung einer progressiv gestalteten Erbschafts- und Schenkungssteuer, wobei kleine und mittlere Erbschaften- und Schenkungen über Freibetragsregelungen steuerfrei zu stellen sind.
• Die Einführung einer allgemeinen, progressiv gestalteten Vermögenssteuer auf Immobilien- und Finanzvermögen (Nettovermögen) wobei kleine und mittlere Vermögen über Freibetragsregelungen steuerfrei zu stellen sind.
• Die Aufhebung der Spekulationsfrist für Wertpapiere und Immobilien, ab denen Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Immobilien steuerfrei gestellt sind.
• Die Wiedereinführung einer reformierten Börsenumsatzsteuer auf in Österreich, jedenfalls so lange, bis zumindest auf EU-Ebene eine Finanztransaktionssteuer umgesetzt wird.
• Die volle Besteuerung von Vermögenszuwächsen in Privatstiftungen sowie die Einbeziehung von in Privatstiftungen geparkten Vermögen in ein neues System der Erbschaftsbesteuerung – etwa über eine „Erbschaftssteueräquivalent“.
• Die Einbeziehung von Versicherungen in ein System der „Bankenbesteuerung“.
• Die Rücknahme der Gruppenbesteuerung, sowie eine Reform der Körperschaftssteuer die Steuerschlupflöcher schließt und den Anteil der Unternehmenssteuern am Gesamtsteueraufkommen zumindest auf das durchschnittliche EU-Niveau hebt.
• Als Vorraussetzung für ein funktionierendes System der Vermögensbesteuerung: Abschaffung des Bankgeheimnisses, volle Einbeziehung bisher nur „endbesteuerter“ Finanzvermögen in Vermögenssteuern, realistische Bewertung von Grundstücken und Immobilien – Heranführung an den Verkehrswert, realistische Freibetragsregelungen die kleine und mittlere Vermögen bzw. Erbschaften- und Schenkungen steuerfrei stellen.
Der Konsolidierungspfad für das österreichische Budget liegt vor: bis 2014 sollen in Summe 3.474,9 Mio. Euro eingespart werden. Besonders massiv sind Einsparungsvorhaben dabei in den Bereichen Arbeit, Soziales, Sozialversicherung, Pensionen, Gesundheit, sowie Familie und Jugend. Alleine 2011 liegt die Konsolidierungserfordernis bei Euro 935,7 Mio. Euro (davon Arbeit knapp 125 Mio. Euro, Soziales und KonsumentInnenschutz – darunter Pflegegeld – knapp 86 Mio. Euro), bis 2014 bei 2.030,5 Mio. Euro (davon Arbeit 267,1 Mio. Euro, Soziales und KonsumentInnenschutz 186,2 Mio. Euro). Auch im Bildungsbereich sind massive Einsparungen geplant: im Bereich Unterricht inkl. Kunst und Kultur für das Jahr 2011 111,9 Mio. Euro (2014: 234 Mio. Euro), im Bereich Wissenschaft und Forschung 2011 49,4 Mio. Euro (2019: 101,0 Mio. Euro).
Einsparungen bei Soziales und Bildung sind Einsparungen, die insbesondere ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose und sozial, wie ökonomisch Benachteiligte Gruppen treffen. Damit drohen die Kosten der Krise einmal mehr auf jene abgewälzt zu werden, die für diese Krise nicht verantwortlich sind. Dabei sind gerade auch der Sozial- und der Bildungsbereich – Stichwort Pflege und Betreuung, Ganztagsschule, Kinderbetreuung, Universitäten – Bereiche, in die massiv investiert werden sollte. Hier den Sparstift anzusetzen ist nicht zur sozialpolitisch verantwortungslos sondern auch ökonomisch kurzsichtig.
Hinsichtlich der einnahmeseitigen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung dominieren derzeit konkrete Überlegungen zu einer Erhöhung von Massensteuern, die Erhöhung von vermögensbezogenen Steuern bleibt bislang in hohem Maße unkonkret. Lediglich hinsichtlich einer Bankenabgabe besteht – zumindest hinsichtlich der Einführung einer solchen – Einigkeit.
Dabei wäre ein umfassende Besteuerung von Vermögen, Vermögensübergängen und Vermögenszuwächsen aber auch eine Reform der Unternehmensbesteuerung ein Gebot der Stunde.
# Österreich ist innerhalb der EU nach wie vor Schlusslicht bei der Besteuerung von Vermögen. Während 2005 – noch vor Abschaffung der Erb- und Schenkungssteuer - in Österreich Steuern auf Vermögen lediglich 0,6% des BIP betragen, liegt das Aufkommen aus Vermögenssteuern innerhalb der EU 15 bei 2,1%, innerhalb der EU 19 immer noch bei 1,8%.
# Während in der Periode 2000 – 2008 die Gewinn- und Besitzeinkommen um 56 % gestiegen sind, stieg die Steuerleistung lediglich um 44%. Im gleichen Zeitraum stiegen die Lohneinkommen um 31 %, das Lohnsteueraufkommen allerdings um 47%.
# Entsprechend hoch liegt in Österreich der implizite Steuersatz auf Arbeit, nämlich bei 41 % (EU-25: 37%), jener auf Kapital bei 26 % (EU 25: 34%)
Mit der Abschaffung der Erb- und Schenkungssteuer sind Vermögensübergänge überhaupt nicht mehr besteuert, obwohl gerade die Erb- und Schenkungssteuer sozial ausgesprochen treffsicher war, stammen doch alleine aus den vier größten Erbschaftsfälle vor Abschaffung der Erbschaftssteuer beinahe ein Viertel des gesamten Erbschaftssteueraufkommens, aus den untersten zwei Drittel der Erbschaftsfälle (40.000 ErbInnen) dagegen lediglich 7% des Gesamtaufkommens.
Nicht zuletzt die umfangreichen Untersuchungen der OeNB zur Verteilung von Finanz-, Immobilien- und Unternehmensvermögen belegen einmal mehr, den hohen Konzentrationsgrad von Vermögen bei den reichsten Mitgliedern der Gesellschaft:
# so besitzt das reichste 1 Prozent 27% des Geldvermögens, die reichsten 10% über 50%, das reichste Drittel vier Fünftel des Geldvermögens.
# Bei den Immobilienvermögen gestaltet sich die Verteilung noch ungleicher: die reichsten 10 Prozent halten gleich über 60 Prozent des gesamten Immobilienvermögens.
# lediglich 3 % aller privaten Haushalte hielten 2005 Finanzvermögen in Form von Unternehmensbeteiligungen im Ausmaß von rund 22,3 Mrd. Euro, der Anteil an GmbH-Beteiligungen beläuft sich bei ca. 18,6 Mrd. Euro. Dabei hält das Top-Zehntel mit 17,1 Mrd. Euro GmbH-Beteiligungen alleine rund 92%, das Top-Promille 39%, das Top-Zehntausendstel rund 25%.
Die geringe Besteuerung von Vermögen, Einkommen aus Vermögen und Unternehmensgewinnen in Österreich widerspricht nicht nur dem Leistungsfähigkeitsprinzip, wonach entsprechend der ökonomischen Leistungsfähigkeit ein entsprechende Steuerleistung zu entrichten ist, es widerspricht auch dem Verursacherprinzip: da eine wesentliche Ursache der Krise in der wachsenden verteilungspolitischen Schieflage und einer entsprechenden Politik, die Vermögensbildung, -anhäufung und -konzentration in den letzten Jahrzehnten massiv gefördert hat, liegt, sollen nun auch die Krisenverursacher für die finanzielle Bewältigung der Krise aufkommen, bzw. über eine entsprechende Steuer- und Verteilungspolitik mögliche künftige Krisenentwicklungen, die in einer verteilungspolitischen Schieflage begründet sind, eingedämmt werden.
Zusätzlich braucht es in den öffentlichen Haushalten Finanzmittel, um ohnehin längst überfällige Investitionen in Bildung, Soziale Dienstleistungen und Klimaschutz – ein Konjunkturpaket III – nachhaltig und ausreichend finanzieren zu können, und so gesellschaftlichen Mehrwert schaffende Beschäftigung zu sichern und zu erhöhen.
Eisenstadt, 10. Mai 2010
Antrag 11 der AUGE/UG /2010 zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010
Antrag zugewiesen:
FSG - für Zuweisung.
ÖAAB und FA- keine Zustimmung.
Ausschussarbeit
Politik ist in Bewegung. In allen Bereichen werden laufend neue Themen diskutiert. Auf Ebene der Arbeiterkammer Burgenland könnten diese Diskussionen in den vom Vorstand eingerichteten Ausschüssen stattfinden.
Umso erstaunlicher ist es, dass die Ausschussarbeit nur in sehr geringem Ausmaß durchgeführt wird.
Fakt ist, dass im ersten Quartal 2010 kein einziger Ausschuss (Wirtschaft-, Sozial- bzw. Bildungsausschuss) abgehalten wurde.
Auch im Jahr 2009 fanden die angeführten Ausschüsse kaum zusammen.
Durch dieses Nicht-Stattfinden, finden auch keine Diskussionen über Fraktionsgrenzen hinweg statt.
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Vorsitzenden der Ausschüsse auf, zumindest einmal im Quartal die Ausschüsse einzuberufen.
Eisenstadt, 10. Mai 2010
Antrag 10 der AUGE/UG zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010
Antrag angenommen:
FSG - JA
ÖAAB - NEIN
FA - JA
Novellierung §§ 278ff StGB
Die §§ 278 ff StGB wurden offiziell geschaffen, um organisierte Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Die Paragraphen wurden seitdem jedoch gegen politisch engagierte Menschen und deren Gruppen und Vereine angewandt.
Bereits 1999 wurde bei der sogenannten „Operation Spring“ zahlreiche Personen, die sich nach dem erschütternden Tod von Marcus Omofuma gegen rassistische Polizeigewalt engagiert haben, ohne konkrete Beweise zu insgesamt mehr als 1.000 Jahren Haft verurteilt.
Die Begründung der Ermittlungsbehörden und die Inhalte der Paragraphen 278 ff StGB zeigen deutlich, dass es jede NGO jederzeit treffen kann. Denn so wie auf die betroffenen TierrechtsaktivistInnen, trifft auf nahezu jede politisch aktive NGO und auch auf Organisationen wie AK und ÖGB zu, dass sie
• auf längere Zeit angelegt ist
• eine größere Zahl von Menschen involviert
• eine gewisse (unternehmensähnliche) Struktur hat
• versucht auf Politik oder Wirtschaft Einfluss zu nehmen
• Teile ihrer Kampagnen- oder Aktionsplanungen geheim halten
Bereits 2002 hat Amnesty International darauf hingewiesen, dass „dem Wortlaut nach beispielsweise auch bekannte Umweltorganisationen wie Greenpeace den Tatbestand etwa durch das Besetzen eines Atomkraftwerks erfüllen würden, und in weiterer Folge SpenderInnen von Umweltorganisationen wegen Terrorismusfinanzierung strafrechtlich belangt werden könnten“.
Aber auch ein gewerkschaftlich organisierter Streik um bessere Arbeitsbedingungen könnte bei einer derart ungenauen Formulierung der §§ 278 ff StGB in die Kategorie Terrorismus eingestuft und entsprechend verfolgt werden.
Wenn die Politik die Polizei auf Einzelpersonen und Organisationen, die der Wirtschaft über legale Kampagnen unbequem werden, loslassen kann und die Justiz dies deckt, dann stellt das nicht nur eine Gefahr für die 13 aktuell betroffenen TierrechtsaktivistInnen dar, sondern eine Gefahr für politischen Aktivismus überhaupt. Wenn dieses Vorgehen im aktuellen Fall akzeptiert und damit zukünftig immer wieder so stattfinden wird, bedeutet dies das Ende einer lebendigen Demokratie.
Die konkret vorgeschlagenen Gesetzänderungen sollen durch zwei Tatbestandselemente gewährleisten, dass Kammern, Gewerkschaften, NGOs und ähnliche Gruppierungen nicht mehr als kriminelle Organisationen verfolgt werden können:
Bislang war das Anstreben einer Bereicherung in großem Umfang nur eine der Tatbestandsvarianten des § 278a StGB und eine Organisation konnte auch dann den Tatbestand erfüllen, wenn sie zwar keine Bereicherung aber einen erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebte. Nun soll die Bereicherungsabsicht in jedem Fall Tatbestandsvoraussetzungen werden und daher die Alternativvariante dazu entsprechend gestrichen werden. Da Kammern, Gewerkschaften und NGOs in der Regel keine Bereicherung anstreben, wird die Anwendbarkeit des § 278a StGB auf diese Gruppierungen damit verunmöglicht.
Es soll aber, angesichts der erwähnten bedenklichen Instrumentalisierungen des § 278a StGB ein zweites Netz eingezogen werden, das die Anwendung des § 278a StGB auf die erwähnten Gruppierungen ausschließt, indem Organisationen, die das Ziel haben, von der Rechtsordnung gebilligte Werte und Anliegen wie Sozialstaatlichkeit, Menschenrechte, Tierschutz oder Umweltschutz zu fördern, jedenfalls keine kriminellen Organisationen im Sinne des StGB sind. Mit den erwähnten Werten ist auch ausgeschlossen, dass dieser Ausnahmetatbestand beispielsweise rassistischen Gruppierungen zu gute kommen kann.
Auch bezüglich der § 278 (kriminelle Vereinigung) und 278b StGB (terroristische Vereinigung) soll eine entsprechende Ausnahme die Kriminalisierung von Kammern, Gewerkschaften und NGOs verhindern.
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert den Gesetzgeber auf, Gesetze zur Terrorismus- und Mafiabekämpfung, wie den §§ 278ff StGB, dahingehend einer Verbesserung zuzuführen, dass
• sie ihr eigentliches Ziel erfüllen, aber zivilgesellschaftliches und politisches Engagement nicht kriminalisiert und verfolgt wird
• Missbrauch unterbunden und die Verhältnismäßigkeit wieder hergestellt wird
• Die Formulierungen nicht so unbestimmt sind, dass z.B. eine Demonstration vor einer Firmenfiliale als Einschüchterung gelten kann
• sie nur auf Fälle schwerstwiegender Verbrechen anzuwenden sind
• Bereicherungsabsicht eine notwendige Tatbestandsvoraussetzung für eine kriminelle Organisation ist
• in § 278a Z 2 StGB die Wortfolge „oder erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft“ zu streichen, sodass Z 2 lautet: „die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang anstrebt und“.
• dem § 278a StGB folgenden Satz anzufügen: „Organisationen, die das Ziel haben, von der Rechtsordnung gebilligte Werte und Anliegen wie Sozialstaatlichkeit, Menschenrechte, Tierschutz oder Umweltschutz zu fördern, sind jedenfalls keine kriminellen Organisationen.“
• § 278 Abs. 2 und § 278b Abs. 3 jeweils folgenden Satz anzufügen: „§ 278a letzter Satz ist sinngemäß anzuwenden.“
Eisenstadt, 10. Mai 2010
Antrag 9 der AUGE/UG zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010
Antrag EINSTIMMIG angenommen.
Datenschutz verbessern!
Missbrauch persönlicher Daten, Verletzungen der Grundrechte und der Privatsphäre werden sich nie vollständig verhindern lassen.
In einer globalisierten Welt, in der immer mehr Daten – auch ArbeitnehmerInnen-daten – in verschiedensten Systemen erfasst, ausgewertet, verschickt, interpretiert und Datenverarbeitung ausgelagert wird, fordern wir einen verbesserten Schutz um Menschen vor Datenmissbrauch zu schützen.
Transparente Regeln schützen beide Partner. Verbesserungen im Rahmen des ArbeitnehmerInnendatenschutzes sind sinnvoll und wichtig.
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert:
1. Eine/n betriebliche/n Datenschutzbeauftragte/n, wenn mehr als 20 Personen in einem Unternehmen beschäftigt sind und personenbezogene Mitarbeiterdaten oder Kundendaten elektronisch verarbeitet werden.
2. Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei Bestellung der/s Datenschutzbeauftragten.
3. Eine fundierte Ausbildung für Datenschutzbeauftragte (dazu zählt eine entsprechende Weiterbildung).
4. Dass der/die interne Datenschutzbeauftragte auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei ist (und Kündigungsschutz analog zum Betriebsrat).
5. Wenn Daten unrechtmäßig übermittelt oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden und die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung für die Rechte der Betroffenen besteht, dann hat der Datenverarbeiter die Pflicht, die Betroffenen zu informieren. Die Benachrichtigung muss unverzüglich erfolgen und es muss die Art der unrechtmäßigen Kenntniserlangung dargelegt werden.
6. Dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in Datenschutzbelangen bzw. bei Einführung von betrieblichen Datenverarbeitungssystemen ausgebaut werden. Im Vorfeld der Einführung von betrieblichen Datenverarbeitungssystemen ist der Betriebsrat verpflichtend bei zu ziehen und mit den notwendigen Informationen auszustatten. Weiters ist dem Betriebsrat verpflichtend eine Beratungszeit vor Einführung einzuräumen, wobei er das Recht hat externe ExpertInnen zu Beratungszwecken hinzuzuziehen. Ein Verstoß ist mit Sanktionen zu belegen.
7. Dass Datenschutzvergehen sowohl von den Betroffenen als auch vom Betriebsrat verfolgt werden können.
8. Schadenersatz für Betroffene festlegen.
9. Die Ausweitung des Strafparagraphen im Datenschutzgesetz auf jede Form vorsätzlichen Datenmissbrauchs bzw. Datendiebstahls.
10. Dass beim Verstoß des Unternehmens gegen die Meldepflicht bei DSK dem Betriebsrat die Möglichkeit einer Anzeige bei DSK eingeräumt wird.
11. Bei Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten:
• Dass der/die AuftraggeberIn für die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich ist. Der/die AuftragnehmerIn ist unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig auszuwählen.
Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen, wobei insbesondere festzulegen sind:
Art und Zweck der Datenerhebung,
Verarbeitung und Nutzung der Daten,
die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen,
technische und organisatorische Maßnahmen, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten,
die Kontrollrechte des Auftraggebers und Betriebsrates des Unternehmens, das den Auftrag gibt,
Verstöße des/der Auftragnehmers/in oder der bei ihm beschäftigten Personen sind dem/der AuftraggeberIn mitzuteilen,
Löschung der Daten nach Beendigung des Auftrages.
• Der/die AuftraggeberIn hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim/bei der AuftragnehmerIn getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
• Der/die AuftragnehmerIn darf die Daten nur im Rahmen der Weisungen des/der Auftraggebers/in erheben, verarbeiten oder nutzen. Ist er der Ansicht, dass eine Weisung des/der Auftraggebers/in gegen dieses Gesetz oder andere Vorschriften über den Datenschutz verstößt, hat er den/die AuftraggeberIn unverzüglich darauf hinzuweisen.
Eisenstadt, 10. Mai 2010
Antrag 8. der AUGE/UG zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010
Für diesen Antrag haben wir um Zuweisung an den Ausschuss ersucht.
Zuweisung EINSTIMMIG.
Verstärkte Betriebskontrollen
Die Krise in der Wirtschaft verleitet so manchen Arbeitgeber, Beschäftigte vermehrt unter Druck zu setzen. Vor allem im Gastgewerbe und im Handel werden immer öfter ArbeitnehmerInnen unter den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bei der Sozialversicherung angemeldet. Hier stechen vor allem UnternehmerInnen aus dem asiatischen Raum negativ hervor.
(Eigene Recherchen haben ergeben, dass Lokal-, bzw. Inhaber von Handelsgeschäften, viele Beschäftigte, überwiegend Chinesische StaatsbürgerInnen, nur auf Basis Geringfügigkeit anmelden. Die tatsächliche Stundenleistung liegt in der Regel bei über 200 Stunden)
Diese Vorgangsweise ist Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbetrug. Die Leidtragenden sind die Beschäftigten, die um Überstundenzuschläge, Sonderzahlungen und in der Folge um ihre sozialversicherungrechtlichen Leistungen betrogen werden.
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, verstärkt Kontrollen in diesem Bereich einzuleiten. Entsprechende Personalaufstockungen im Bereich der Gebietskrankenkassen sind vorzunehmen.
Eisenstadt, 10. Mai 2010
Antrag 7 der AUGE/UG zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010
Antrag EINSTIMMIG angenommen.
Kontinuität bei Sprachkursen
Eine fremde Sprache zu erlernen ist für viele Betroffene eine große Herausforderung. Vor allem Menschen, bei denen das jugendliche Alter schon der Vergangenheit angehört.
Äußere Umstände, auf die die KursteilnehmerInnen keinen Einfluss haben, können das Lernen zusätzlich erschweren.
Leider haben Organisatorische, bzw. Administrative Änderungen unmittelbare Auswirkungen sowohl auf die Lehrenden, als auch auf die zu unterrichteten.
Derzeit ist eine Reorganisierung bei den Sprach-TrainerInnen im Gange. Diese bringt es mit sich, dass, aufgrund Kosteneinsparung, der kontinuierliche Unterricht nicht mehr gewährleistet ist.
Es kann daher dazu kommen, dass wechselnde Sprach-TrainerInnen ein und den selben Sprach-Kurs betreuen. (Man stelle sich vor, dass der schulische Deutschunterricht von jeweils verschiedenen LehrerInnen abgehalten wird).
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert, dass das AMS dazu angehalten wird, dass eine personelle Kontinuität gewährleistet wird.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, bzw. das AMS wird aufgefordert, die entsprechenden finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen und sicher zu stellen.
Eisenstadt, 10. Mai 2010
Antrag 6 /2010: Abstimmung bei Sprachkursen
Antrag 6 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010.
Antrag EINSTIMMIG angenommen.
MigrantInnen, welche nicht der Deutschen Sprache mächtig sind, sind per Gesetz dazu verpflichtet, Kurse zum erlernen der Sprache zu absolvieren. Nur nach positiver Deutsch-Prüfung wird eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt.
Die zuständigen Behörden, im Burgenland sind es die Bezirkshauptmannschaften, verteilen in solchen Fällen Gutscheine, welche bei zertifizierten Instituten einzulösen sind. Im Burgenland sind dies VHS, WIFI und BFI. Nach erfolgreicher Prüfung werden 50 Prozent des Kursbeitrages rückerstattet.
MigrantInnen, welche schon eine Zulassung für den Arbeitsmarkt besitzen, der Sprache aber noch nicht im ausreichenden Ausmaß mächtig sind, werden vom AMS in entsprechende kostenlose Sprachkurse vermittelt. Diese Kurse sind in der Regel wesentlich intensiver (täglich bis zu 3 Stunden über 2 Monate) als jene von VHS, WIFI oder BFI (einmal wöchentlich, max. 3 Stunden, zwischen 9 und 12 Wochen).
Die Problematik liegt darüber hinaus darin, dass es vorkommt, dass die vom AMS vermittelten Sprachkurse auch bei NICHT zertifizierten Instituten stattfinden.
Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie zusätzliche Kosten vorfinden, wenn Prüfungen bei zertifizierten Instituten durchgeführt werden müssen.
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert, dass Kurse, welche vom AMS angekauft werden, automatisch über zertifizierte Sprachinstitute erfolgen.
Eisenstadt, 10. Mai 2010
Antrag 5 /2010: Einheitliche Tarifgestaltung
Antrag 5 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010.
Antrag EINSTIMMIG angenommen.
Ein immer wieder auftretendes Ärgernis bei PendlerInnen ist die unterschiedliche Fahrpreisgestaltung für Zeitkarten.
Hintergrund ist, dass für PendlerInnen – je nach Fahrtstrecke – verschiedene Verkehrsverbünde für die Berechnung des Beförderungstarifes zur Anwendung kommen.
Je nachdem, ob die Fahrt im VOR (Verkehrsverbund Ostregion) oder im VVNB (Verkehrsverbund Niederösterreich Burgenland) stattfindet, wird der entsprechende Tarif berechnet.
Beispiel:
Eisenstadt – Neusiedl/See
Straßen-Km 33 – Schienen Km 29
Im VOR-Bus-Tarif (Benützung Bus und Bahn) werden 2 Zonen berechnet. Preis für die Monatskarte € 59,60. Nur Schiene (1 Zone) € 37,10.
Beispiel:
Wiesen – Wiener Neustadt
Straßen-Km 14 – Schienen Km 14
VVNB € 51,00. VOR € 59,30.
Beispiel:
Mattersburg – Wien Meidling
Straßen-Km 61 – Schienen Km 64
VVNB € 120,00. VOR € 112,10
Beispiel:
Eisenstadt – Wien Meidling
Straßen-Km 49 – Schienen Km 63
VOR (Bus) € 94,50. VOR (Schiene) € 94,20
A N T R A G
Die 3. Vollversammlung der AK-Burgenland fordert, die Betroffenen Verkehrsunternehmungen auf, dieser Tarif „Un-Kultur“ ein Ende zu bereiten und einheitliche Beförderungsentgelte zu schaffen.
Eisenstadt, 10. Mai 2010
Antrag 4 /2010: Keine Reduktion des Schienennetzes!
Antrag 4 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010.
Antrag angenommen:
FSG - JA
ÖAAB - JA
FA - NEIN
Nach Berichten in den Magazinen „Trend“ und „News“ vom Februar 2010 planen die ÖBB unter dem Titel „Zielnetzdefinition 2025+“ weitere Reduktionen des Schienennetzes. Betroffen von den Plänen ist auch das Burgenland. Zur Disposition stehen die Strecken Parndorf - Neusiedl/See - Wulkaprodersdorf, Sopron - Deutschkreutz - Neckenmarkt und Friedberg - Pinkafeld - Oberwart.
Die ÖBB dementieren zwar konkrete Einstellungsabsichten, verweisen aber im Dementi auf die kürzlich erfolgte Übertragung „zahlreicher regional und touristisch bedeutender Bahnstrecken“ an das Land Niederösterreich.
Die ÖBB verschweigen dabei, dass das Land Niederösterreich die „regional und touristisch bedeutenden Bahnstrecken“ ohne jedwede Verpflichtung übernahm, diese Bahnstrecken weiter zu betreiben. Auch das zum Betrieb erforderliche Personal der ÖBB wurde nicht übernommen, sondern kann vom Land Niederösterreich bei Bedarf geleast werden. Für diese bereits erfolgte und für allfällige künftige Übertragungen von Nebenbahnen ist deren Einstellung und Ersetzung durch Busse ein realistisches Zukunftsszenario.
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte spricht sich entschieden gegen die in den Medien kolportierte weitere Reduktion des Schienennetzes der ÖBB aus und fordert im Gegenteil den Erhalt der Nebenbahnen und deren Ausbau im Interesse v.a. der SchülerInnen und PendlerInnen.
Eisenstadt, 10. Mai 2010
Antrag 3 /2010: Verkehrskonzept für Eisenstadt
Antrag 3 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010.
Antrag angenommen:
FSG - JA
ÖAAB - NEIN
FA - JA
"Die Burgenländische Landeshauptstadt ist die einzige Landeshauptstadt in Österreich, bei der es noch zu keiner Anbindung des öffentlichen Busverkehrs an die Schiene gekommen ist. Der Umstieg auf ein öffentliches Verkehrssystem wird aber nur dann erfolgen, wenn dafür auch die logistischen Vorraussetzungen gegeben sind. Wo kein Anschluss, da kein Umstieg!"
So lautete die Einleitung des AUGE/UG Antrages zur 7. Vollversammlung der AK-Burgenland am 07. Mai 2007.
Drei Jahre sind mittlerweile vergangen, eine Anbindung gibt es bis heute nicht.
In den vergangenen Wochen berichteten verschiedene Medien über die sich immer mehr verschlechternde Verkehrssituation in der Landeshauptstadt. Nach wie vor punktet Eisenstadt bei den zugelassenen PKW’s an erster Stelle aller Landeshauptstätte Österreichs. Im negativen Sinne.
Eisenstadt ist aber auch die einzige Landeshauptstadt, die keinen innerstädtischen öffentlichen Personenverkehr aufweist. Andere Gemeinden, z.B. Pöttsching, Mörbisch, Breitenbrunn und Purbach zeigen wie es gehen kann. Sie verfügen über „Gmoabusse“. Neusiedl/See führt einen Stadtbus. Eisenstadt ist anders - Leider.
Da es keinen Stadtverkehr in Eisenstadt gibt, gibt es auch keine Anbindung von Schiene und Bus am Bahnhof Eisenstadt.
Es ist also nicht verwunderlich, dass die überwiegende Zahl der PendlerInnen nach wie vor mit ihrem PKW zur Fahrt zur Arbeit gezwungen sind.
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Stadtregierung mit Nachdruck dazu auf, endlich ein innerstädtisches Buskonzept - unter Einbindung der bestehenden Linienverbindungen von/nach Eisenstadt - zu entwickeln.
Auch muss der Bahnhof Eisenstadt zum Busknoten ausgebaut werden. Hier ist Fläche vorhanden um Bussen Zu- als auch Abfahrt zu ermöglichen.
Eisenstadt, 10. Mai 2010
Antrag 2 /2010: Verkehrskonzept für das Burgenland
Antrag 2 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland
am 19. Mai 2010.
Antrag EINSTIMMIG angenommen.
"Seit Jahren wird von der nötigen Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf Öffentliche Verkehrsmittel gesprochen, um die Verkehrsprobleme - Schadstoffe, Verkehrslärm, Unfälle, Staus - zu verringern, tatsächlich aber passiert das Gegenteil. Der Anteil des Öffentlichen Verkehrs an der Verkehrsleistung nimmt ab, der Autoverkehr legt zu. Um die Menschen zum Umstieg zu bewegen, braucht Österreich ein Gesamtkonzept für den Öffentlichen Verkehr nach Schweizer Vorbild. Häufigere und regelmäßigere Verbindungen, kurze Wartezeiten beim Umsteigen, gesicherte Anschlussverbindungen sowie Angebote auch am späteren Abend sollen auch in Österreich Standard werden."
So lautete die Einleitung des AUGE/UG Antrages zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 20. Mai 2005.
Fünf Jahre sind mittlerweile ins (Burgen-) Land gezogen, geändert hat sich leider nichts. Nach wie vor fehlt es an einem Gesamtverkehrskonzept. Nach wie vor fehlen abgestimmte Anschlüsse.
Ein paar Beispiele:
Der Bahnhof Wulkaprodersdorf wird bis heute nicht von Bussen angefahren. Obwohl Wulkaprodersdorf eine hohe Zugdichte und ein Umsteigebahnhof ist.
Ankommende, oder abfahrende Reisende sind auf den PKW angewiesen. Die dem Bahnhof nächste Bushaltestelle befindet sich auf der Hauptstraße, rund einen halben Kilometer entfernt. Ein direktes Anfahren des Bahnhofes ist aufgrund fehlenden Busbahnsteiges nicht möglich! (Allerdings wird bei Schienen-Ersatzverkehr der Bahnhof Wulkaprodersdorf sehr wohl mit Bussen bedient).
Wollen Reisende von Wien kommend nach Hirm, Pöttsching oder Sigless, gibt es defacto keinen Bussanschluß. Dies gilt auch für die umgekehrte Richtung.
Ein weiteres Negativ Beispiel bildet die Landeshauptstadt. Nach wie vor gibt es keine Busanbindung an den Bahnhof Eisenstadt. Reisende aus Richtung Neusiedl/See oder Wien, sind darauf angewiesen, dass Taxis zur Verfügung stehen. So ist es nicht verwunderlich, dass eben mit dem Auto gefahren wird.
Auch Anschlüsse von Wiener Neustadt Richtung Pöttsching/Mattersburg oder Steinbrunn in der Abendlage fehlen. So fährt der letzte Bus von Wiener Neustadt um 18:40 Uhr vom Busbahnhof Richtung Schattendorf. PendlerInnen, deren Arbeitszeit in Wien (vor allem im Handel) um 19:00 Uhr endet, sind deshalb auf den PKW angewiesen.
Ein weiteres Negativ-Beispiel ist in Deutschkreutz zu finden. Der letzte Bus Richtung Weppersdorf fährt um 17:05 Uhr vom Bahnhof Deutschkreutz ab. Für PendlerInnen, deren Arbeitszeit später endet unbrauchbar. Die einzige Alternative: Der PKW.
A N T R A G
Die 3. Vollversammlung der AK-Burgenland stellt an die Burgenländische Landesregierung folgende Forderungen:
• die Erstellung eines Gesamtkonzepts für bessere Bus- und Bahnverbindungen für das Burgenland
• Häufigere und regelmäßigere Bus- und Bahnverbindungen durch einen integrierten Taktfahrplan
• Kürzere Wartezeiten beim Umsteigen
• Gesicherte Anschlussverbindungen
• Bus- und Bahnverbindungen auch am späteren Abend
• Effizienter Einsatz der Geldmittel: Investitionen dort tätigen, wo sie für das Netz des Öffentlichen Verkehrs nötig sind und am meisten nützen
• die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, unter Einbindung der Verkehrsanbieter, Fachleuten aus dem Bereich Verkehr und der Interessensvertretungen (AK, ÖGB, Pendlerinitiativen etc)
Eisenstadt, 10. Mai 2010
Antrag 1 /2010: Gegenprogramm zu Massensteuern und Sparprogrammen
Antrag 1 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 3. Vollversammlung der AK-Burgenland am 19. Mai 2010.
Antrag angenommen:
FSG - JA
ÖAAB und FA - NEIN
Vor wenigen Tagen starteten folgende Organisationen die Kampagne:
"Überfluss besteuern, in die Zukunft investieren"
• Attac Österreich • Die Armutskonferenz • GLOBAL 2000 • Greenpeace
• Katholische ArbeitnehmerInnen Bewegung Österreich • SOS Mitmensch
• PRO-GE, die Produktionsgewerkschaft • VIDA, die Lebensgewerkschaft
Die Kampagne im Einzelnen:
Überfluss besteuern
Gegenwärtig verfügt eine Minderheit über Geld und Vermögen im Überfluss. Zugleich haben immer mehr Menschen zu wenig für ein gutes Leben. Es braucht eine gerechtere Verteilung von Einkommen und Vermögen. Wir fordern:
Diese Steuern müssen so gestaltet sein, dass im Wesentlichen die reichsten zehn Prozent ihren Betrag zur Krisenbewältigung leisten. Damit könnte
• das Budget saniert und Schulden abgebaut werden
• dringend nötige Zukunftsinvestitionen getätigt werden
• Massensteuern und Kürzungen von Sozialleistungen verhindert werden.
Die Punkte im Einzelnen:
1. (Wieder-)Einführung einer Vermögenssteuer: 3,5 Mrd. Euro
Das Gesamtvermögen aus Finanz-, Immobilien- und Unternehmensvermögen sollte einer Vermögenssteuer unterzogen werden. Die obersten zehn Prozent der ÖsterreicherInnen besitzen je nach Rechnung zwischen 57 und 70 Prozent des Gesamtvermögens von 1.200 Mrd. Euro (s. Informationen zu den einzelnen Vermögenskategorien unten). Diese Gruppe soll durch einen ansteigenden Steuersatz auch einen entsprechend höheren Beitrag leisten. Nachdem beispielsweise das durchschnittliche Geldvermögen der Bevölkerung rund 55.000 Euro/Person beträgt (Besitz? Schulden), kann der Steuerfreibetrag gering sein und würde trotzdem 90% der Bevölkerung NICHT treffen.
Bereits bestehende Modelle gehen von einem Aufkommen von ca. 3,5 Mrd. Euro. aus. Wir vermuten, dass das Aufkommen weit höher sein kann, da die Vermögenswerte immer noch nicht verlässlich erfasst werden. Bei einer vereinfachten Hochrechnung der vorhandenen Werte wären das bei einer durchschnittlichen Besteuerung von 1% rund 6 Mrd. Euro.
Informationen zum Geldvermögen
Das Finanzvermögen der privaten Haushalte betrug nach OeNB-Angaben in Österreich Ende 2009 440 Mrd. Euro, abzüglich der Kredite 294 Mrd. Euro (Nettovermögen). Die oberen zehn Prozent der Haushalte besitzen 54% Prozent dieser Geldvermögen - sie könnten den Großteil der Steuerlast tragen.
Informationen zum Immobilienvermögen
Das Immobilienvermögen beträgt in Österreich laut Nationalbank 880 Mrd. Euro.[5] Die obersten 10 Prozent besitzen mehr als 60% davon ? sie würden den Großteil der Steuerlast tragen. 40% der Bevölkerung besitzen gar keine Immobilie![6] Beim Immobilienvermögen haben die Reichsten den Großteil ihres Immobilienbesitzes in Nebenimmobilien, die obersten 10% besitzen 330 Mrd. Euro in Nebenimmobilien und "nur" 120 Mrd. Euro am Hauptwohnsitz.
Wichtig ist die Umstellung der Bewertung von Immobilienvermögen auf Basis von Einheits-werten auf die tatsächlichen Marktwerte. Es hat sich gezeigt, dass mit Hilfe von Einheitswerten die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht abgebildet werden konnten. Die regelmäßige Feststellung der Einheitswerte ist nicht erfolgt, die Einheitswerte wurden lediglich in den letzten 40 Jahren pauschal angepasst.
Informationen zum Unternehmensvermögen
Auch bei der Mitberücksichtigung des Betriebsvermögens wäre nur eine kleine Gruppe betroffen, beispielsweise besitzen nur 3% der Haushalte Anteile an GmbHs, deren Gesamtwert 18,6 Mrd. Euro ausmacht. Innerhalb dieser Gruppe ist der Besitz stark auf eine kleine Personengruppe konzentriert (10% der AnteilhaberInnen besitzen 92%)
Bei der ehrgeizigeren Variante (1% auf das Gesamtvermögen) könnte im Gegenzug die Grundsteuer abgeschafft werden (- 0,6 Mrd. Euro). Das Mehraufkommen betrüge dann 6,4 Mrd. Euro.
2. Progressive Erbschafts- und Schenkungssteuer: 1,2 Mrd. Euro
Die Mehrheit der Menschen in Österreich hat noch nie geerbt. Es wäre deshalb unfair und würde zur wachsenden Ungleichheit beitragen, wenn Großerben und Großerbinnen keine Steuer auf ihre Erbschaften zahlen müssten. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer soll daher wieder eingeführt werden. Kleine Erbschaften sollen auch weiterhin steuerfrei bleiben, je größer die Erbschaft ist, desto größer soll auch der Steuersatz sein. Beispielsweise wird bei einem Freibetrag von 100.000 Euro und einem geringen Steuersatz von 3% nach Berechnungen von Stephan Schulmeister ein Aufkommen von 1,2 Mrd. Euro erzielt.
3. Streichung der Steuerprivilegien eigennütziger Privatstiftungen: 0,8 Mrd. Euro Privatstiftungen genießen diverse Steuerbegünstigungen: Gewinnausschüttungen in Form von Dividenden sind steuerfrei; ermäßigter Zwischensteuersatz von 12,5% bei Erträgen aus Bankguthaben, Forderungswertpapieren und Investmentfonds; de facto Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen. Bei der Besteuerung von Zuwendungen an die Begünstigten wird die allfällig abgeführte Zwischensteuer auf die KESt angerechnet; Ausschüttungen von der Vermögenssubstanz sind unter bestimmten Umständen steuerfrei.
Die Stiftungen haben nicht dazu geführt, dass ausländische Gelder nach Österreich kommen, sondern dass Österreichs wohlhabende Familien ihr Vermögen dort steuerschonend vermehren können. Es wurden auch keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, sondern lediglich vorhandene Arbeitsplätze in Stiftungen eingebracht. Diese wären nicht gefährdet, wenn Stiftungen höher besteuert werden. Daher sollten alle Steuerprivilegien von Stiftungen abgeschafft werden. Zumindest eine Anpassung an den normalen Kapitalertragssteuersatz muss das Ziel sein. Eine Anhebung auf 50% wäre aber durchaus denkbar und gerechtfertigt.
Aufkommenssumme bei Streichung der Steuerprivilegien bei Privatstiftungen rund 0,8 Mrd. Euro.
4. Abschaffung von Steuerprivilegien bei Kapitaleinkommen: 1,4 Mrd. Euro
Der Zuwachs von Vermögen ist derzeit in Österreich nicht bzw. nur sehr geringe besteuert. D.h. wenn sich eine Immobilie oder eine Aktie in ihrem Wert verändert, dann wird das nicht besteuert. Auch von dieser Regelung profitiert einen kleine Gruppe sehr stark.
Steuerbegünstigungen für Kapitaleinkommen sollten generell beseitigt werden, zum Beispiel die Spekulationsfrist bei Aktienkursgewinnen, der Wiederveräußerungsgewinn beim Grundstückan- und verkauf, Fondserträge oder die Kursgewinne Privater.
Die Kursgewinne Privater aus dem Handel mit Wertpapieren werden bei der Steuererklärung laut Steuerberater Karl Bruckner zu rund 90 Prozent vergessen und nicht versteuert.
Der Kursgewinn beim Verkauf von Wertpapieren soll zu einem progressiven Steuersatz besteuert werden. Die einjährige Spekulationsfrist muss aufgehoben werden. Spekulationsgewinne, die durch Wertsteigerung bei Immobilien entstehen, werden derzeit nicht besteuert. Das Problem entsteht vor allem auch bei geplanten Grundstücksumwidmungen durch die öffentliche Hand auf. Immobilien dürfen nicht zur persönlichen Bereicherung gehalten werden, sondern müssen zur Nutzung (Wohnen, wichtige öffentliche Zwecke?) kostengünstig zur Verfügung gestellt werden können. Spekulationen treiben die Preise künstlich in die Höhe.
Summe bei Streichung der Steuerprivilegien bei Kapitaleinkommen nach vorsichtigen Schätzungen: 1,4 Mrd. Euro.
5. Abschaffung von Steuerprivilegien bei Kapitalgesellschaften: 1 Mrd. Euro
- Die Aufhebung der ungerechten Gruppenbesteuerung (Firmen mit Sitz in Österreich dürfen die Verluste ihrer ausländischen Töchter mit den Gewinnen in Österreich verrechnen; nicht jedoch müssen sie die Gewinne ihrer Auslandstöchter in Österreich versteuern!). Unterschiedliche Schätzungen bewegen sich zwischen 170 und 700 Mio. Euro, sie wird in den kommenden Jahren schlagend wegen stark steigender Verluste in Osteuropa.
- Die Absetzbarkeit von Finanzierungszinsen bei Unternehmens(beteiligungs)käufen muss eingeschränkt werden. Die Absetzbarkeit von Firmenkäufen (Firmenwertabschreibung) sollte ebenfalls eingeschränkt werden.
Summe bei Streichung der Steuerprivilegien bei Kapitalgesellschaften nach vorsichtigen Schätzungen: 1 Mrd. Euro.
6. Einführung von Ökosteuern, die der Umwelt nützen: 2,5 Mrd Euro
Es ist erwiesen, dass die Industrie, E-Wirtschaft und die wohlhabenden Bevölkerungsteile überproportional zu den Treibhausgas-Emissionen beitragen. Ein Lenkungseffekt durch Ökosteuern muss also diese Gruppen und Gesellschaftsschichten erfassen. Für die Schäden des Klimawandels zahlen momentan nicht die Hauptverursacher ihren angemessenen Beitrag zum Wiederaufbau und zur Entschädigung der Klimawandelopfer, sondern die Opfer selbst, sei es direkt oder indirekt über das Bezahlen von Versicherungsprämien. Denn nur die Haushalte zahlen über Energiesteuern, Erdgasabgabe, Stromsteuer und Ökostromaufschläge einen Teil der Schäden und der Anpassungskosten an den Klimawandel. Durch eine umfassende aufkommensneutrale CO2-Steuer würden alle Verursachergruppen vom Verkehr über die Haushalte bis hin zu Industrie und E-Wirtschaft erfasst. Dann würden die CO2-Emittenten je nach Schadstoffausstoß ihren finanziellen Beitrag leisten, aus dem dann die Förderungen für Klimaschutzmaßnahmen sowie die Anpassungskosten und die Entschädigung für die Opfer des Klimawandels beglichen werden können. Dabei sollten alle fossilen Energieträger nach ihrem CO2-Ausstoß erfasst werden.
In Österreich könnten in den kommenden Jahren 2,5 Mrd. Euro jährlich an zusätzlichen Budgetmitteln geschaffen werden. Durch den Lenkungseffekt der Steuer würde es in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Verkehr zu einer Absenkung der CO2-Emissionen auf die Hälfte kommen.
Die Entlastung von unteren Einkommensschichten im Ausmaß der Belastung durch Öko-Steuern kann u.a. durch Transferleistungen und durch Investitionen in energiesparende Maßnahmen, wie thermische Isolierung, Gerätetausch etc. erfolgen. Für manche Personen und Gruppen müsste diese Kosten zu 100 Prozent von der öffentlichen Hand getragen werden, da sich von Armut betroffene Personen etwa auch mit einem "100 Euro Scheck" den A++ Kühlschrank nicht leisten können.
7. Wirksame Bankenabgabe und Einbeziehung der Aktionäre: 1,3 Mrd. Euro
Die Bankenabgabe sollte so ähnlich gestaltet werden wie die frühere Sonderabgabe von Banken. Diese wurde 1993 aufgehoben. Wichtig ist, dass diese Abgabe nicht als Fondslösung konzipiert ist wie sie derzeit international an Gestalt anzunehmen scheint. Das wäre dann lediglich eine Versicherung für Banken um letztendlich deren eingesetztes Kapital bzw. das der AktionärInnen abzusichern.
Eine Bankenabgabe auf die Bilanzsumme minus Eigenkapital minus Spareinlagen würde bei einem Steuersatz von 0,15% auf Banken, Versicherungen und Fonds 1,3 Mrd. Euro einspielen.
8. Finanztransaktionssteuer EU- oder österreichweit: 1,7 Mrd. Euro
Wir fordern die EU-weite Einführung einer Finanztransaktionssteuer, solange es keine globale Lösung gibt und eine Österreich-weite Einführung, solange es keine EU-weite Einigung gibt. 83% der reichsten 10% der Bevölkerung sind an der Börse aktiv. Große Finanzinstitutionen verdienen Unsummen mit Wetten auf den Finanzmärkten. Das prominenteste Beispiel ist Goldman Sachs.
Das Verschieben von hohen Summen in kurzer Zeit und damit einhergehende Verunsicherung/Manipulation der Aktienmärkte muss durch eine Steuer weniger attraktiv gemacht werden. Eine Einführung in Österreich ist möglich und auch sinnvoll, der Lenkungseffekt ist allerdings v.a. bei einer EU-weiten Steuer bestmöglich gegeben.
Nach den Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts wäre das Aufkommen in Österreich 1,7 Mrd. Euro, EU-weit bei einem Steuersatz von 0,1% von 320 Mrd. US-Dollar pro Jahr.
Das IHS errechnet ein EU-weites Steueraufkommen bei einem Steuersatz von 0,1% von 270 Mrd. Euro pro Jahr.[15]
Weitere Informationen unter: www.wege-aus-der-krise.at
A N T R A G
Die Vollversammlung der Burgenländischen Kammer für Arbeiter und Angestellte unterstützt diese Kampagne und trägt zur Verbreitung bei.
Eisenstadt, 10. Mai 2010