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Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG | A - 1040 Wien, Belvederegasse 10/1; Tel. 01-505 19 52

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Anträge Bund

Resolution 02 / EU-Luftreinhalte-Richtlinie

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB: ja
FSG, FA: nein

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, im Sinne der Gesundheit der in Österreich lebenden Menschen zu handeln und sich auf europäischer Ebene für einen zügigen Abschluss der Luftreinhalte-Richtlinie mit ambitionierten Grenzwerten einzusetzen und nicht partikulare Interessen über die der Allgemeinheit zu stellen.

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Resolution 01 / Kein Zurückdrängen der Kollektivverträge - Keine Schwächung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Gewerkschaften!

der AUGE/UG -
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer lehnt jeden Versuch branchenweite Kollektivverträge zu schwächen bzw. zurückzudrängen und  Lohn- und Arbeitszeitverhandlungen zu „dezentralisieren“ - also auf die betriebliche Ebene zu verlagern - entschieden ab. Nur Kollektivverträge sind geeignet, allgemeingültige, überbetriebliche und branchenweite Mindeststandards herzustellen, die einen Wettlauf „nach unten“ zwischen Betrieben und ArbeitnehmerInnen wirkungsvoll verhindern.

Die Einschränkung bzw. Zurückdrängung von Kollektivverträgen würde die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen und ihren Gewerkschaften empfindlich schwächen und hätte einen massiven Druck auf Löhne, Arbeitszeitregelungen und Arbeitsbedingungen zur Folge.

Nur starke Kollektivverträge sind in der Lage einen Interessensausgleich zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen herzustellen, das Machtungleichgewicht zwischen Arbeit und Kapital auszugleichen und eine Spaltung der ArbeitnehmerInnenschaft zu verhindern.

Nur starke Kollektivverträge sind geeignet, eine solidarische Lohnpolitik sicherzustellen, welche die Kaufkraft von Löhnen und Gehältern erhält sowie einen gerechten Anteil am Wohlstands- und Produktivitätszuwachs für die ArbeitnehmerInnen garantiert.

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Antrag 12 / Senkung der Freistellungsgrenzen und Schaffung einer Teilfreistellung für Betriebsräte

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: nein

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, folgende Änderungen in den §116 und §117 ArbVG zu beschließen:

  • Senkung der Freistellungsgrenzen für Betriebsräte auf 100 / 500 / 2000 Beschäftigte
  • Senkung der Freistellungsgrenze für Mitglieder des Zentralbetriebsrates auf 300 Beschäftigte
  • Möglichkeit der Aufteilung der Freistellung auf mehrere Betriebsratsmitglieder (im Verfahren analog der Durchsetzung auf Elternteilzeit)
  • Schaffung von Mindestzeiten der Freizeitgewährung bei unter 100 Beschäftigten (z. B.  bei 10 – 19 Beschäftigten 10%, für je weitere 10 Beschäftigte weitere 10% Freistellung).

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Antrag 11 / Schule und Integration

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: nein

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Frauen und das Bundesministerium für Finanzen, auf

  • in Schulen (wieder) Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen, um Beziehungsarbeit leisten zu können,
  • einen Ethik-Unterricht einzuführen, in dem über unterschiedliche Kulturen und Wertvorstellungen offen gesprochen werden und der religiöser und kultureller Radikalisierung vorbeugen kann,
  • die finanziellen und personellen Ressourcen zu erhöhen, speziell für sogenannte „Brennpunkt-Schulen“,
  • Maßnahmen und Infrastruktur zur Entlastung der Lehrkräfte durch schulische Sozialarbeit, SchulpsychologInnen, Verwaltungspersonal, Supervision, zu schaffen,
  • die Öffnung der Pflichtschulen (NMS und Polytechnische Schulen) nach dem 15. Lebensjahr mit dem Ziel den Pflichtschulabschluss flächendeckend zu ermöglichen,
  • die Ausbildung der Lehrkräfte über kulturelle und sprachliche Diversität, Trauma-Pädagogik und Deutsch als Zweitsprache zu ergänzen,
  • die Anstellung von Lehrkräften, die die Erstsprache der SchülerInnen sprechen zu forcieren.

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Antrag 10 / Einführung einer flächendeckenden LKW Maut

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der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, für eine flächendeckende Lkw-Maut einzutreten.
Sie ist fair – die Bahn zahlt heute schon im gesamten Schienennetz „Schienenmaut“ (Infrastrukturbenutzungsentgelt/IBE), daher herrscht derzeit unfairer Wettbewerb zugunsten des Lkw.
Sie ist notwendig – sie stärkt eine Wirtschaft der kürzeren Wege und damit regionale Wirtschaftskreisläufe, und sie bringt verursachergerecht die für den Erhalt der Straßen zusätzlich nötigen Mittel auf.
Die Verwendung eines Teils der Einnahmen für mehr und bessere Öffis reduziert Autoverkehrs-Zwänge und schafft so durch weniger verstopfte Straßen freiere Fahrt für die Wirtschaft.
Sie sorgt für weniger Mautflüchtlinge von Autobahnen auf das niederrangige Straßennetz und damit für mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärmbelastung.
Sie wird – auch wenn sie die Frächter richtigerweise auf ihre KundInnen umlegen – insbesondere bei Gütern des täglichen Bedarfs so gut wie nicht spürbar sein.
Sie ist kein Nachteil für periphere Regionen, wenn bei der Einnahmenverwendung auf die besondere Bedeutung bestehender Verbindungen für diese Regionen Bedacht genommen wird – weiterer ungebremster Straßenverfall hingegen würde aus demselben Grund periphere Regionen überproportional treffen.

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Antrag 09 / Berufsausbildung für Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf

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der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen, damit bei der NEBA-Leistung Berufsausbildungsassistenz des Sozialministeriumservice eine Abstufung nach Betreuungsintensität mit einem differenzierten Betreuungsschlüssel eingeführt wird. Die höchste Stufe soll die Begleitung der Lehrlinge vor Ort sowie gewisse Überschneidungszeiten zu vorherigen (v. a. Produktionsschule) und nach-folgenden Maßnahmen (Arbeitsassistenz) beinhalten.

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Antrag 08 / Öffnung der Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich des Dienstleistungsschecks

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Schritte in die Wege zu leiten, die den Bereich des Dienstleistungsschecks im u.g. Sinn öffnen.

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Antrag 07 / Maßnahmenkataloge für säumige Unternehmen beim psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FSG: nein

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung und insbesondere das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, die bestehenden Bestimmungen der Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz von 2013 stärker durch das Arbeitsinspektorat zu sanktionieren; Voraussetzung dafür ist die Aufstockung des Beschäftigungsstandes aller Arbeitsinspektorate.

Fällt ein Unternehmen durch eine hohe Burnout-Rate (Ermittlung über Krankenkassen) auf, ist es einem speziellen Monitoring zuzuführen, das zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Bei Nichterfolg muss aber ein finanzieller Sanktionsmechanismus eingeführt werden.

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Resolution 01 / CETA stoppen, vorläufige Anwendung verhindern

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien spricht sich entschieden gegen die vorläufige Anwendung des Europäisch/Kanadischen Freihandelsabkommen CETA aus. Die Vollversammlung der AK Wien fordert daher den Nationalrat auf, die Bundesregierung, insbesondere den zuständigen Wirtschaftsminister, durch eine Bindung (durch eine Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union des Hauptausschusses des Nationalrates) dahingehend feszulegen.
Zusätzlich bekräftigt die Vollversammlung der AK Wien ihre ablehnende Haltung zum Freihandelsabkommen CETA und fordert die österreichischen EP-MandatarInnen, den Nationalrat sowie die Bundesregierung auf, dieser Position beizutreten und entsprechende Aktivitäten zu setzen. Insbesondere

  • sind Sonderklagsrechte für einzelne Gruppen, bzw. privilegierter Eigentumsschutz für ausländische InvestorInnen abzulehnen,
  • ist sicherzustellen, dass für eine Streitschlichtung im Zuge von Investitionen ordentliche Gerichte mit öffentlichen Verfahren, unabhängigen RichterInnen und Instanzenzug zuständig sind,
  • ist sicherzustellen, dass Rechte der Parlamente und BürgerInnen durch Streitschlichtungsverfahren nicht eingeschränkt werden,
  • ist sicherzustellen, dass SteuerzahlerInnen nicht für das Investitionsrisiko von Konzernen, dass sich im Laufe der Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern könnten, aufkommen,
  • ist sicherzustellen, dass das Vorsorgeprinzip in Europa nicht durch einen sogenannten „wissenschaftsbasierten Ansatz“ abgelöst wird.

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Antrag 06 / Aufhebung der Deckelung bei der Weiterverrechnung der Einnahmen aus der Speicherabgabe

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
FSG, ÖAAB: nein

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Das UrheberInnenrecht ist dahingehend zu novellieren, dass die Bestimmung des §116 Abs 11 ersatzlos gestrichen wird.

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Antrag 05 / Novellierung der Regelung zur Spendenabsetzbarkeit für Kultureinrichtungen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Voraussetzungen für begünstigte Einrichtungen nach § 4a, Abs.4, Art 4a des Einkommensteuergesetzes werden um den Punkt „Förderungen durch Gemeinden, Landeshauptstädte, Kulturprogramme der Europäischen Union“ erweitert. Der Gesetzgeber hat Sorge zu tragen, dass in jenen Fällen, in denen die Förderdaten nicht in die Transparenzdatenbank eingetragen werden, der Nachweis in anderer geeigneter Form erbracht werden kann.

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Antrag 04 / Musikschulen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

 

Antragsbehandlung im Vorstand 

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Im ArbeitnehmerInnen-Interesse der Intrumental- und GesangspädagogInnen, der Studierenden der Instrumental-/Gesangspädagogik und der Eltern schulpflichtiger Kinder fordert die AK:

  • Prüfung des (infrastrukturellen) Potentials an (Ganztags)-Schulen, Musikschulen als solche zu integrieren.
  • Integration der Musikschulen in das öffentliche Schulwesen. Aufnahme der Schulart "Musikschule" in das SCHOG, somit Zuständigkeit des BMBF.
  • Ein Bundesrahmengesetz bzw. bundeseinheitliche Rahmenbestimmungen für Musikschulen.

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Antrag 03 / Ein klares NEIN zu einer Mehrbelastung in der Pflege

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung

 

Antragsbehandlung im Vorstand


Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge daher beschließen:
Die AK-Wien fordert daher deutlich bessere Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. Dazu gehören

  • Angemessene Gehaltssteigerungen (mehr Arbeit und Verantwortung – mehr Geld)
  • Höhere Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
  • Sofortige Nachbesetzung freier Dienstposten
  • "Feiertage reduzierende Sollzeit“ (in Analogie zu den Nachtdienstgutstunden)
  • Personalaufstockung (Schwangerschaften und Krankenstände dürfen nicht permanent zu betrieblichen Ausnahmesituationen führen)
  • Die Einbeziehung von MitarbeiterInnen bei der Dienstplangestaltung
  • Die Einhaltung des Arbeitsrechts – die gängige Praxis, Personal nach Gutdünken nach Hause zu schicken, ist rechtlich unzulässig
  • Eine rasche Evaluierung der konkreten Auswirkungen der GUK Novellierung

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Antrag 02 / Jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Die AK Wien tritt für eine jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Übergangsgeld nach Altersteilzeit und Übergangsgeld mit dem zuletzt erhobenen Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 ASVG ein.

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Antrag 01 / Für eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Antragsbehandlung im Vorstand

 

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien tritt für die Umwandlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung ein.

  • Diese Grundsicherung steht allen Menschen in Österreich offen und dient nicht allein der Überwindung von Problemlagen und der gesellschaftlichen Inklusion, sondern auch der Prävention.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch auf ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens sowie auf jene notwendige Beratung, Betreuung und Unterstützung, die zur Prävention und/oder Überwindung von Problemlagen nötig ist.
  • Rechtsansprüche in der Grundsicherung sind für das Individuum gerichtlich durchsetzbar.
  • Die Grundsicherung sichert ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens. Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich zumindest am Ausgleichszulagenrichtsatz und ist 14 Mal im Jahr auszubezahlen.
  • Die Grundsicherung beinhaltet einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation. Jeder Mensch hat das Recht, unter Bezug der Grundsicherung eine beruflich verwertbare Ausbildung zu absolvieren.
  • Die Grundsicherung garantiert jedem Menschen das Recht auf Beratung, Betreuung und Unterstützung bei der Überwindung der ihn oder sie betreffenden Ursachen und Auslöser von Problemlagen.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch jedes Kindes auf einen qualitativ hochwertigen außerhäuslichen Kinderbetreuungsplatz sowie ganztägige Betreuung.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch von Menschen auf konsumfreie Räume zur Gestaltung der Freizeit.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Gesundheitsversorgung.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf eine klientInnenorientierte Betreuung und Begleitung sowie auf Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen durch weisungsfreie, klientInnengebundene Case-ManagerInnen.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Infrastruktur sowie den Zugang zu dieser.

Weiterlesen: Antrag 01 / Für eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung

Antrag 12 / Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert daher folgende Maßnahmen und gesetzliche Verbesserungen:

 

1. Wer rechtmäßig in Österreich lebt, soll Zugang zum Arbeitsmarkt haben
Mit Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung für Österreich muss automatisch ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt einhergehen;
sofortige Aufhebung des Bartenstein-Erlasses;
uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen nach längstens 3 Monaten Wartezeit;
Ziel muss es sein, unabhängig vom Aufenthaltsstatus menschenwürdige Beschäftigungsformen herzustellen.

Weiterlesen: Antrag 12 / Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen

Antrag 11 / Schluss mit der steuerlichen Förderung privater Pensionsvorsorge

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, jede steuerliche Förderung so genannter privater Pensionsvorsorge einzustellen und auf diese Weise € 2 Mrd. pro Jahr für konjunkturfördernde und das Sozialsystem stützende Maßnahmen zu gewinnen.
Bereits angesparte Guthaben in derzeit bestehenden privaten Versicherungen sind unter begünstigten Bedingungen in eine von der öffentlichen Hand zu schaffenden Bundesschatzpension oder in die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung überzuführen.

Weiterlesen: Antrag 11 / Schluss mit der steuerlichen Förderung privater Pensionsvorsorge

Antrag 10 / Rasche Umsetzung des Gesundheitsberufe-Registers

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert den Nationalrat und Bundesrat auf, die entsprechende Regierungsvorlage rasch zu behandeln um eine Beschlussfassung noch im Jahr 2015 umsetzen zu können.

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Antrag 09 / Novellierung des AK-Gesetzes und der AK-Wahlordnung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, das AK Gesetzes bzw. die AK Wahlordnung in folgenden Punkten zu novellieren:

  • Alle „Sonstigen Wahlberechtigten“ nach §21(1) AKWO werden automatisch im WählerInnen-Verzeichnis erfasst und zur Wahl eingeladen.
  • Die altersmäßige Voraussetzung für die Wählbarkeit (§21 AKG) zur AK-Vollversammlung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Die Arbeiterkammerwahlen finden wieder österreichweit im selben Wahlzeitraum von 14 Tagen oder höchstens zwei mal 14 Tagen, geteilt in Ost- und Westösterreich, statt.
  • Die Anzahl der für die Wahl notwendigen Unterstützungserklärungen wahlwerbender Gruppen entspricht dem Doppelten der Zahl der gem. §2 AKWO zu wählenden KammerrätInnen.
  • Die Zahl der wahlberechtigten kammerzugehörigen ArbeitnehmerInnen, die einen Antrag nach § 15(1) AKG („Mitgliederantrag“) an die AK-Vollversammlung richten können, entspricht der Anzahl der Stimmen, die in der jeweiligen Länderkammer bei den vorangegangenen Wahlen für die Erreichung eines Mandates notwendig waren.
  • Das AK-Gesetz und die AK-Wahlordnung sind geschlechtergerecht zu formulieren.

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Antrag 08 / Mystery Shopping „Trau niemand – Hackle bis zum Umfallen“

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt

FSG, ÖAAB/FCG: nein
FA: ja

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer lehnt diesen weiteren Schritt in die „Trau niemanden“ und „Hackle bis zum Umfallen“-Gesellschaft entschieden ab und fordert die Bundesregierung sowie den Nationalrat auf, die ab 2016 geplante Maßnahmen des „Mystery Shoppings“ im Gesundheitsbereich wieder rückgängig zu machen.

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Antrag 07 / Ausreichende Finanzierung der Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sicherstellen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer erachtet die Budgetvorkehrungen (2015 und 2016) für die nachhaltige finanzielle Absicherung des VKI als nicht ausreichend. Daher fordert die Hauptversammlung die Zweckwidmung eines bestimmten Prozentsatzes (zB 20% bei durchschnittlicher Prognose) der Bußgelder des Kartellgerichts um die nachhaltige finanzielle Absicherung des VKI zu gewährleisten.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Regierungsübereinkommen in diesem Punkt umzusetzen.

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Antrag 06 / Mindestsicherungsreform

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert

  • die Bundesregierung und insbesondere den Sozialminister auf, möglichst rasche eine Totalreform der Mindestsicherung unter Einbeziehung der Betroffenen und deren Selbstorganisationen in Angriff zu nehmen. Insbesondere :
  • Erhöhung der Mindestsicherung zumindest auf die Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC
  • Rechtlicher Anspruch auf bestimmte Formen des Sonderbedarfs (z.B. zur menschenwürdigen Lebensführung unbedingt nötiger Hilfsmittel: wie etwa Gesundheits- und Therapiekosten, zu sportlichen Betätigung/Bewegung, Urlaub, vollwertige Lebensmittel, Wohnungsbedarf, …)
  • Erhöhung der Mindestsicherung für AlleinerzieherInnen
  • Streichung der Sanktionen – das Existenzrecht für Menschen muss unbedingt gelten.
  • Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation – unter der Prämisse Zugang so leicht wie möglich:
    • auf kostenlosen Talente Check für SchulabbrecherInnen und Personen jeden Alters ohne Abschluss
    • auf kostenfreie erforderliche Materialien und kostenfreie Fahrtausweise bis zum Abschluss der jeweiligen Ausbildung.
    • auf Fortzahlung der Fixkosten während der Ausbildungszeit
  • Rechtsanspruch jedes Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz nach Talent, Begabung und Wunsch
  • Rechtsanspruch Kinder und Jugendlicher aus Haushalten mit niedrigem Einkommen auf einen Ganztagesschulplatz.
  • Beschränkung des Datenaustausches mit anderen Behörden
  • Veröffentlichung aller Durchführungsanweisungen der Mindestsicherung

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Antrag 05 / Flüchtlinge in Österreich – Integration strukturell ermöglichen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert

  • Von der Bundesregierung eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung in Richtung 30 Stunden schrittweise umzusetzen, um sicherzustellen, dass Arbeitsplätze geschaffen werden.
  • die Sozialpartner auf, entsprechende Schritte zu setzen, insbesondere
    • die Wirtschaftskammer als Interessensvertretung der ArbeitgeberInnen sich mit Flüchtlingsorganisationen, Personen, die Flüchtlinge betreuen oder Kontakt zu ihnen haben, zu vernetzen um Beschäftigungsmöglichkeiten zu identifizieren und
    • die Arbeiterkammer, dass Qualifizierungen und Eignungen von Flüchtlingen erhoben werden, sodass deren Potenzial für den österreichischen Arbeitsmarkt entsprechend genutzt werden kann.
  • All diese Maßnahmen können nur gelingen, finanziert werden, wenn die Maastricht Kriterien entweder außer Kraft gesetzt werden, oder bestimmte Investitionen in die Zukunft (wie sozialer Wohnbau, Schulbau, Investitionen in den öffentlichen Gesundheitssektor) ausgenommen werden.
  • Dazu sind von der Bundesregierung die entsprechenden Initiativen in Brüssel zu setzen.

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Antrag 04 / Öffnung der Institution Ehe für alle

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen, um die Ehe für alle, unabhängig vom Geschlecht, zu öffnen.

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Antrag 03 - Nichtabsetzbarkeit von Überstundenzuschlägen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, Schritte einzuleiten, um die steuerliche Absetzbarkeit von Überstundenzuschlägen seitens der Arbeitgeber zu unterbinden.

Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, Schritte einzuleiten, um die steuerliche Absetzbarkeit von Überstundenzuschlägen seitens der Arbeitgeber zu unterbinden.

 

Die derzeit geübte Praxis vieler Arbeitgeber, bei gleichbleibendem oder gar steigendem Auftragseingang Personal zu reduzieren, belastet die restlichen Arbeitnehmer/innen in besonderem Maße. Die wöchentlichen Arbeitszeiten erhöhen sich und psychische und physische Auswirkungen machen sich zunehmend bemerkbar. Burn-out, Mobbing und erhöhte Krankenstände sind die Folge.

Damit Überstunden für den Arbeitgeber weniger attraktiv werden, müssen diese für den Arbeitgeber verteuert werden. Ein Weg dazu führt über die Nichtanerkennung der Überstundenzuschläge als betriebliche Ausgabe bei der Steuerberechnung.

Diese Maßnahme hat auch arbeitsmarktpolitische Auswirkungen, da die Aufnahme von Mitarbeitern/innen die Betriebe dann weniger kostet als die gängige Praxis, nicht aufgenommene Mitarbeiter/innen durch Überstunden zu kompensieren.

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