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Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / UG | A - 1040 Wien, Belvederegasse 10/1; Tel. 01-505 19 52

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Anträge Wien

Antrag 06 / Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige Erstausbildung statt Ausbildungspflicht

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FA, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Bildung und Kultur

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien fordert: Die Bundesregierung möge von ihrem Vorhaben einer Ausbildungspflicht in der im Regierungsprogramm angekündigten Form Abstand nehmen. Stattdessen sind die strukturellen Herausforderungen sowohl in der schulischen als auch in der betrieblichen Ausbildung anzugehen.

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Antrag 05 / Verbesserung der bedarfsorientierten Mindestsicherung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA : für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechttspolitik

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien wendet sich gegen jede Form der Diskriminierung und öffentliche Diffamierung von Menschen, die auf Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung angewiesen sind. Im Zuge der Verhandlungen zur Neufassung der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG betreffend die bedarfsorientierte Mindestsicherung tritt die Vollversammlung der AK Wien dafür ein, zumindest folgende Verbesserungen umzusetzen:

  • Die vierzehnmalige Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung analog zur Ausgleichszulage
  • Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Beratung und Betreuung
  • Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf bestimmte Leistungen, die derzeit ohne Rechtsanspruch als Hilfe in besonderen Lebenslagen ausbezahlt werden, darunter die Kostenbeiträge für medizinische Hilfsmittel sowie verschiedene Kosten für Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit
  • Rechtssicherheit hinsichtlich jener Beträge und Leistungen, die nicht vom Bezug der Mindestsicherung abgezogen werden können (darunter etwa die erhöhte Familienbeihilfe, aber auch Leistungen der Wohnbeihilfe etc)
  • Anspruch auf Abdeckung der vollen Wohnkosten
  • Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation
  • Schaffung einer einheitlichen Förderung der Erwerbstätigkeit, die alle erwerbstätigen BMS-BezieherInnen erfasst und sicherstellt, dass erarbeitetes Einkommen nicht zu 100% den BMS-Anspruch reduziert.

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Antrag 04 / Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei Kündigung

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FA, GA, Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Inklusionspolitik, Arbeitsrecht ung Rechtspolitik

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK-Wien tritt daher für eine Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei einer Kündigung durch den Dienstgeber ein und fordert:

  • Keine Kündigung nach einem Arbeitsunfall
  • Inhaltliche Begründung einer Kündigung gegenüber dem/der DienstnehmerIn und dem Betriebsrat
  • Erhöhung der Kündigungsfristen (insbesondere für ältere ArbeitnehmerInnen)
  • Erschwerte Kündigung im Krankheitsfall
  • Keine Kündigung innerhalb eines definierten Zeitrahmens
  • Konsultation des Betriebsrates mit einer eingehenden Klärung der Situation
  • Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses muss der Betriebsrat im Vorfeld informiert werden
  • Genereller Anspruch auf Postensuchtage, da es  bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses schwer ist nachzuweisen, dass die Initiative vom Dienstgeber ausgegangen ist

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Antrag 03 / Für eine langfristige Finanzierung von Pflege durch vermögensbezogene Steuern, insbesondere aus einer reformierten Erbschaftssteuer

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehanldung im Ausschuss Finanzpolitik

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert

  • Einführung vermögensbezogener Steuern – insbesondere einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer – zur solidarischen Finanzierung von Pflegeleistungen
  • Pflege muss als Kernkompetenz des Staates verstanden werden

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Antrag 02 / Vorziehen der Negativsteuer-Erhöhung auf 2015

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Ausschuss Finanzpolitik

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert, die regierungsseitig angekündigte Erhöhung der Negativsteuer von Euro 110 auf max. Euro 400/Jahr im Rahmen der Steuerreform vorzuziehen und bereits mit dem Kalenderjahr 2015 gültig werden zu lassen.
Mit dem Vorziehen der Erhöhung der Negativsteuer würden insbesondere untere Einkommensschichten finanziell gestärkt und würde bereits im Kalenderjahr 2016 eine unmittelbar konjunkturwirksame Entlastung für einkommensschwache ArbeitnehmerInnengruppen erzielt.

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Antrag 01 / Arbeit FAIRteilen, Arbeitszeit FAIRkürzen: Für eine umfassende Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA (tlw.), Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
GA (tlw.): für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die 164. Vollversammlung der AK Wien fordert 40 Jahre nach Umsetzung der 40-Stunden-Woche gesetzliche Schritte zu einer umfassenden Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit in Richtung 30-Stunden-Woche sowie der täglichen Normalarbeitszeit in Richtung 6-Stunden-Tag, bei vollem Einkommensausgleich und einem entsprechenden Personalausgleich,

  • weil sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine umfassende Arbeitszeitverkürzung angesichts des enormen Produktivitätszuwachses (von 1994 bis 2012: + 23,9 %) in den letzten Jahrzehnten bei gleichzeitig stagnierender Reallohnentwicklung (Bruttoreallöhne wuchsen zwischen 1994 und 2012 um 5 %, die Nettoreallöhne fielen sogar um 0,5 %) schon erarbeitet haben (Quelle: AK OÖ),
  • weil nur mit kürzeren täglichen Arbeitszeiten die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern und damit die ungerechte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit aufgebrochen werden kann,
  • weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ausgleich für belastende Arbeitsbedingungen brauchen – im europäischen Vergleich gibt es eine hohe Ausprägung der Belastungsfaktoren Arbeitsintensität, Arbeitstempo und Zeitdruck (Quelle: OECD),
  • weil das Unfallrisiko ab der 7./8. Arbeitsstunde ansteigt,
  • weil lange Arbeitszeiten krank machen,
  • weil damit Arbeitsplätze geschaffen werden
  • und weil dadurch Arbeit und einhergehend Einkommen, Chancen und soziale Absicherung gerechter verteilt werden.


Zusätzlich fordert die AK Wien:

  • Maßnahmen zum Abbau von Überstunden – insbesondere über eine Verteuerung  (z.B. über progressiv steigende Zuschläge auf die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung)
  • Rechtsansprüche auf zeitlich befristete, sozial abgesicherte berufliche Auszeiten (Karenzen) z.B. für Bildung, Betreuung, Pflege oder zur Erholung (Sabbatical, Burn-out-Prävention)
  • 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle unselbständig Beschäftigten
  • einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (z.B. Weiterbildung, Kinderbetreuung) mit Rückkehrrecht zu Vollzeit

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Resolution 2 / Für eine zeitgemäße Sozialarbeit im 21. Jahrhundert – Problemlösungskompetenz statt Problemadministration

der AUGE/ UG
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zum 4. Regionalforum der GPA-djp – Wien am 22. April 2015

 

Das Regionalforum der GPA-djp Wien vom 22. April 2015 fordert zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Sozialarbeit im Sinne einer Problemlösungskompetenz statt Problemadministration:

Für Menschen in sozialen Problemlagen muss ein einfacher Zugang zu Sozialarbeit möglich sein. Gesetzgeber und Landesregierungen werden aufgefordert, bürokratische Hürden deutlich zu reduzieren. Call Center-Lösungen mit standardisierten Fragebeantwortungen durch schlecht ausgebildetes Personal sind keine Antworten auf soziale Problemlagen.

Qualitativ hochwertige Sozialarbeit darf nicht dem wirtschaftsliberalen  Messbarkeitswahn geopfert werden. Viele qualitativ wichtige Faktoren in der Sozialen Arbeit lassen sich nicht in messbare Standards gießen. In der Arbeit mit und für Menschen können naturwissenschaftliche Methoden die Realität nur unzureichend abbilden und führen damit zu einer verzerrten Wahrnehmung der Wirklichkeit.

Anzustreben ist dabei ein Bundesberufsgesetz für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen. Wenn die Bundesländer nicht bereit sind, diese Regelkompetenz an den Bund zu übertragen, sind neun gleichlautende Landesgesetze als Berufsgesetze für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen zu fordern. In diesen Berufsgesetz(en) sind die Ausbildungsstandards (tertiäres Bildungsniveau für SozialarbeiterInnen bzw. sekundäres,  postsekundäres und tertiäres Bildungsniveau für SozialpädagogInnen) festzuschreiben. Ferner sind Definitionen der Berufe, Methoden, Berufsethik, Verschwiegenheitspflichten und Berufsschutz in diesem/n Gesetz/en zu regeln.

Ein Berufsgesetz ist notwendig, um Tendenzen, Sozialarbeit nach unten zu nivellieren, entgegenzutreten. Ein Berufsgesetz mit klaren Strukturen ist aber auch für die Identität der Berufsgruppe ein wichtiger Faktor. Die derzeitige Situation, in der mitunter die Phantasien anderer Berufsgruppen darüber entscheiden, was soziale Arbeit ist oder eben nicht, ist unbefriedigend und demotivierend.

Insbesondere in ökonomischen und sonstigen Umwelt-Krisenzeiten braucht es eine starke und handlungsfähige Sozialarbeit, die auch auf aktuelle, krisenspezifische Herausforderungen entsprechend reagieren kann. Oft wird gerade dort, wo Politik und Gesellschaft nicht mehr weiter wissen, Soziale Arbeit mit der Problemlösung beauftragt. Dazu braucht sie einen ausreichend breiten Handlungsspielraum und Schutz vor „verordneten, der Berufsethik widersprechenden Arbeitsbedingungen“. Diese sind im Berufsgesetz festzulegen.

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Resolution 1 / Keine weitere Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten – für den Erhalt des „einkaufsfreien“ Sonntags!

der AUGE/ UG
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zum 4. Regionalforum der GPA-djp – Wien am 22. April 2015

 

Das Regionalforum der GPA-djp Wien vom 22. April 2015 hält daher fest:

Der arbeitsfreie Sonntag ist  eine der gesellschaftlichen Grenze zwischen überwiegend fremdbestimmter Arbeitszeit und vorwiegend selbstbestimmter Freizeit und steht somit für eine arbeits- und konsumfreie Zeit.

Der Sonntag muss daher als arbeitsfreier Tag und als Tag der Erholung für die überwiegende Mehrheit der ArbeitnehmerInnen erhalten bleiben. Arbeit am Sonntag darf nicht zur Regel werden und muss auf unbedingt notwendige Tätigkeiten beschränkt bleiben. Der Handel gehört definitiv nicht dazu.

In diesem Sinne lehnt die GPA-djp Wien daher die Einrichtung sogenannter „Tourismuszonen“ - auch im Zusammenhang mit sportlichen oder kulturellen Großereignissen - wie auch jegliche Sonntagsöffnung im Handel entschieden ab.

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Antrag 2 / Für eine umfassende Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit!

der AUGE/UG
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zum 4. Regionalforum der GPA-djp – Wien am 22. April 2015

 

Das Regionalforum der GPA-djp Wien vom 22. April 2015 fordert gesetzliche Schritte zu einer Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit in Richtung 30-Stunden-Woche, der täglichen Normalarbeitszeit in Richtung 6-Stunden-Tag, bei vollem Einkommensausgleich,

  • weil sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine umfassende Arbeitszeitverkürzung angesichts des enormen Produktivitätszuwachses (von 1994 bis 2012: + 23,9 %) in den letzten Jahrzehnten bei gleichzeitig stagnierender Reallohnentwicklung (Bruttoreallöhne wuchsen zwischen 1994 und 2012 um 5 %, die Nettoreallöhne fielen sogar um 0,5 %) schon erarbeitet haben (Quelle: AK OÖ),
  • weil nur mit kürzeren täglichen Arbeitszeiten die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern und damit die ungerechte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit aufgebrochen werden kann,
  • weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ausgleich für belastende Arbeitsbedingungen brauchen – im europäischen Vergleich gibt es eine hohe Ausprägung der Belastungsfaktoren Arbeitsintensität, Arbeitstempo und Zeitdruck (Quelle: OECD) ,
  • weil das Unfallrisiko ab der 7./8. Arbeitsstunde ansteigt,
  • weil lange Arbeitszeiten krank machen,
  • weil wir damit Arbeitsplätze schaffen können,
  • weil wir Arbeit und damit Einkommen, Chancen und soziale Absicherung gerechter verteilen wollen.


Zusätzlich fordert die GPA-djp

  • Maßnahmen zum Abbau von Überstunden – insbesondere über eine Verteuerung von Überstunden (z.B. über progressiv steigende Zuschläge auf die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung).
  • Rechtsansprüche auf zeitlich befristete, sozial abgesicherte berufliche Auszeiten (Karenzen) für Bildung, Betreuung, Pflege oder zur Erholung (Sabbatical, Burn-out-Prävention)
  • 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle unselbständig Beschäftigten
  • einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (z.B. Weiterbildung, Kinderbetreuung) mit Rückkehrrecht zu Vollzeit

Weiterlesen: Antrag 2 / Für eine umfassende Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit!

Antrag 1 / Für eine zeitgemäße Pflege in Österreich

der AUGE/UG
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zum 4. Regionalforum der GPA-djp – Wien am 22. April 2015

 

Die GPA-djp Wien fordert:

  • Es muss sichergestellt werden, dass die Arbeit im Pflegebereich so gestaltet ist, dass sie nicht auf Kosten der Gesundheit des Pflegepersonals geht.
  • Es muss daher sichere Arbeitsplätze für körperlich versehrte ArbeitnehmerInnen geben, ohne dass es zu gravierenden Lohneinbußen kommt. Menschen finanziell zu bestrafen, die häufig berufsbedingt gesundheitliche Probleme bekommen, ist zynisch.
  • Eine wesentliche Attraktivität  dieses Berufes sind die vielfältigen menschlichen Beziehungen im Arbeitsalltag. Die Pflege braucht Arbeitsbedingungen mit ausreichender Zeit auch zur Beziehungspflege. Durch eine Arbeitsverdichtung, die den pflegenden Menschen auf eine Funktionsmaschine reduziert, wird genau das zerstört.
  • Anhebung des Ausbildungsniveaus und eine verbesserte Durchlässigkeit für andere Berufe.
  • Anhebung des Entscheidungsalters und auch ein gewisser Praxistest, damit der Pflegeberuf nicht zur Frustration und damit dann zu einer Abwertung führt.
  • Eine klare Absage an Versuche, den Beruf nach unten zu nivellieren

Unter den derzeitigen Arbeitsbedingungen für Pflegeberufe ist es illusorisch, dass Menschen ihr ganzes Erwerbsleben hindurch 45 Jahre lang engagiert und empathisch am Krankenbett arbeiten. Um Pflege wirklich attraktiv zu machen braucht es einen völligen Kulturwandel in der Pflege.

Eine moderne Pädagogik, die junge Menschen zu weltoffenen Individuen heranbildet,  eine Fehlerkultur, die Ängsten entgegenwirkt anstatt sie zu schüren,  ein respektvoller Umgang miteinander sind Ecksteine, die für diesen Kulturwandel notwendig. Voraussetzung dafür ist, dass die Politik bereit ist, sich mit der Pädagogik und der Führungsstruktur auseinanderzusetzten und notwendige Schritte zu setzen.

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Resolution / Für eine zeitgemäße Sozialarbeit im 21. Jahrhundert – Problemlösungskompetenz statt Problemadministration

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

wurde gemeinsame Resolution von AUGE/UG, FSG, ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Lom., BDFA
FA: nein

 

Die 163. Vollversammlung der AK-Wien fordert zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Sozialarbeit im Sinne einer Problemlösungskompetenz statt Problemadministration:

•    Für Menschen in sozialen Problemlagen muss ein einfacher Zugang zu Sozialarbeit möglich sein. Gesetzgeber und Landesregierungen werden aufgefordert, bürokratische Hürden deutlich zu reduzieren. Call Center-Lösungen mit standardisierten Fragebeantwortungen durch schlecht ausgebildetes Personal sind keine Antworten auf soziale Problemlagen.

•    Qualitativ hochwertige Sozialarbeit darf nicht dem wirtschaftsliberalen  Messbarkeitswahn geopfert werden. Viele qualitativ wichtige Faktoren in der Sozialen Arbeit lassen sich nicht in messbare Standards gießen. In der Arbeit mit und für Menschen können naturwissenschaftliche Methoden die Realität nur unzureichend abbilden und führen damit zu einer verzerrten Wahrnehmung der Wirklichkeit.

Weiterlesen: Resolution / Für eine zeitgemäße Sozialarbeit im 21. Jahrhundert – Problemlösungskompetenz...

Antrag 14 / Arbeitsmarkzugang für AsylwerberInnen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, 
Persp., GLB, Türkis. Kom, BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE: nein
GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung Ausschuss Umwelt und Energie

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf:
•    den „Bartenstein-Erlass“ aus dem Jahr 2004, der die Arbeitsmöglichkeiten für AsylwerberInnen auf Saisonarbeit  beschränkt, aufzuheben,
•    jungen AsylwerberInnen den Zugang zu sämtlichen Lehrberufen ohne Arbeitsmarktprüfung bzw. über die Pflichtschule hinausgehenden (Aus-)Bildungseinrichtungen zu ermöglichen,
•    AsylwerberInnen zu ermöglichen, sich beim AMS arbeitssuchend zu melden und den Zugang zu Arbeitsmarktförderungen nicht länger zu verwehren.

Weiterlesen: Antrag 14 / Arbeitsmarkzugang für AsylwerberInnen

Antrag 13 / Wiederermöglichung von Psychoanalysen als Sachleistung der Wiener Gebietskrankenkasse

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA: nein
Persp.: für Zuweisung

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien
•    fordert die WGKK auf, die 70 kassenfinanzierten Plätze für Psychoanalyse in Wien (als Sachleistung) wieder zur Verfügung zu stellen!
•    fordert die WGKK auf, die Psychoanalyseplätze (mind. 40) am Wiener Psychoanalytischen Ambulatorium bei entsprechender Indikationen weiterhin zu genehmigen!
•    fordert, die Regelungen der WGKK, die sich bis Juni 2012 sehr bewährt haben, sollen wieder in Kraft treten .

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Antrag 12 / Keine Beschränkung der Kostenübernahme bei Psychotherapie

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, GA : für Zuweisung

Antragsbehandlung Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Psychotherapie auf Krankenschein für Alle die es brauchen und/oder wollen !

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Antrag 11 / Keine Nivellierung der qualitätsvollen Versorgung der Rettungsdienste für die Wiener Bevölkerung durch Reduktion von drei auf zwei SanitäterInnen am Rettungswagen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FA, GLB, Kom.: ja
FSG, ÖAAB, GA, Persp., ARGE, Türkis: für Zuweisung

Antragsbehandlung Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK-Wien fordert die Beibehaltung des Drei-Mann/Frau Betriebs bei den Rettungswagen der Rettungsdienste von Arbeiter-Samariter-Bund, Grünes Kreuz, Johanniter Unfall-Hilfe, Malteser Hospitaldienst, SMD/Sozial Medizinischer Dienst Österreich, Wiener Rotes Kreuz und der Berufsrettung Wien, um die präklinische Versorgung der Wiener Bevölkerung auch in Zukunft sicherstellen zu können.

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Antrag 10 / Soziale, bedarfsgerechte und transparente Vergabe öffentlicher Mittel für Förderung, Inklusion und Chancengleichheit als Thema des 6. Internationalen Dallinger-Symposium

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA: nein
ÖAAB, GA, Persp., ARGE, Türkis: für Zuweisung

 

Die 163. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die Wiener AK-Vollversammlung beauftragt die Bildungsabteilung damit, das 6. Dallinger-Symposiums unter den Themenschwerpunkt  „Soziale, bedarfsgerechte und transparente Vergabe öffentlicher Mittel  für Förderung, Inklusion und Chancengleichheit“ (Arbeitstitel) zu stellen.

Dabei sollen insbesondere

•    Internationale und nationale Forschungsergebnisse und praktische Erfahrungen mit dem Sozialindex vorgestellt,
•    Zusammenhänge mit anderen ungelösten Aufgaben der österreichischen Bildungs- und Bildungsbudgetpolitik hergestellt und

•    Schlussfolgerungen für österreichische Bildungsreformen gezogen werden.
Die AK unterstützt damit den vom BMBF eingeleiteten neuen Reformansatz einer sozial indizierten Ressourcenzuteilung aller Kinder und Jugendlichen durch grundlegende Strukturreformen im Bildungsbereich und fördert die für eine grundlegende soziale und demokratische Schulreform notwendige Gesamtschau auf miteinander zusammenhängende und voneinander abhängige Problemlagen, wie sie der Nationalen Bildungsbericht 2012, insbesondere im Kapitel „Chancengleichheit und garantiertes Bildungsminimum in Österreich“ dokumentiert.

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Antrag 09 / Geschlechtergerecht formulierte Anträge

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen

ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA: nein
FSG, ÖAAB, Persp.: für Zuweisung

Antragsbehandlung Ausschuss Frauen- und Familienpolitik

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Anträge zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien werden nur dann akzeptiert, wenn sie geschlechtergerecht formuliert sind (ob mit Binnen-I, ausgeschriebene Verwendung beider Geschlechter oder einer entsprechenden Formulierung).

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Antrag 08 / Die künftige Zusammenarbeit von Medizin und Pflege im KAV muss fair und solidarisch geregelt werden!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, FA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
GA: für Zuweisung

Antragsbehandlung Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik
 

Um die optimale Implementierung dieses Projektes zu ermöglichen, unterstützt die 163. Arbeiterkammer-vollversammlung folgende Forderungen im Interesse der ArbeitnehmerInnen und setzt sich für eine nachhaltige Klärung ein:
•    Die Neuordnung der Tätigkeiten bzw. eine Kompetenzerweiterung verlangt nach einer Neuberechnung des PatientInnen/Pflegeschlüssels. Hierbei wird an eine Umfrage des IFES im Rahmen der Gesundheitskampagne "Zeit für Menschlichkeit" von 2012 erinnert, welche die massive Überbelastung der Pflegepersonen zeigte und dringenden Handlungsbedarf empfohlen hatte.
•    Die notwendige Personalaufstockung im Zuge der neugeregelten Zusammenarbeit von Medizin und Pflege muss noch vor der Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Die notwendigen Berechnungen haben ab sofort in Zusammenarbeit mit den Interessensvertretungen zu erfolgen!
•    Die veränderten Tätigkeiten und übernommenen Verantwortungen müssen in eine zeitgemäße und faire Besoldung einfließen.
•    Aus- bzw. Fortbildungen für neu zu übernehmende Tätigkeiten müssen zeitgerecht und flächendeckend durchgeführt werden.
•    Das neu zu definierende Ausmaß der Versicherung für MitarbeiterInnen ist im Zuge der neu geregelten Zusammenarbeit vor der Einführung der Maßnahmen anzupassen. Die Haftungsfragen sind auf die veränderten Arbeitsschritte umzulegen und vertraglich anzupassen.
•    Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsprophylaxe sollen seitens des KAV für die MitarbeiterInnen erweitert werden, um weitere Be- und Überlastungen bei dienstlich vorgeschriebener Mehrtätigkeit zu verhindern.
•    Das Vertrauen in das Wiener Gesundheitssystem und ihre MitarbeiterInnen darf nicht durch „Nacht- und Nebelaktionen“ und schnelle, willkürliches Managementmaßnahmen negativ beeinflusst werden. Die Neuregelung der Zusammenarbeit von Medizin und Pflege muss auf gegenseitiger Wertschätzung und respektvollen Umgang miteinander basieren. Nur so kann das Gesundheitssystem im operativen Bereich nachhaltig verbessert und zukunftssicher gestaltet werden.

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Antrag 07 / Zugang zu Pflegegeld nicht erschweren

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung Ausschuss Sozialversicherung udn Gesundheitspolitik

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien lehnt die von der Bundesregierung angestrebte Erschwerung des Zugangs zu den Pflegegeldstufen eins und zwei ab und fordert die Bundesregierung auf, für einen Ausbau des Angebots qualitätsvoller und professioneller mobiler Dienste zu sorgen und den Anreiz für pflegebedürftige Menschen, diese in Anspruch zu nehmen, zu erhöhen.

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Antrag 06 / Rücknahme der Verschlechterung für behinderte Menschen beim Rehabilitationsgeld

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK-Wien tritt dafür ein, die Untergrenze beim Rehabilitationsgeld in der Höhe der Ausgleichszulage für alle Betroffenengruppen wieder gesetzlich festzuschreiben.

Weiterlesen: Antrag 06 / Rücknahme der Verschlechterung für behinderte Menschen beim Rehabilitationsgeld

Antrag 05 / Keine Verschlechterung in der Arbeitslosenversicherung für Präsenzdiener etc.

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung Ausschuss 'Arbeitsmarkangelegenheiten und Integration Ausschuss 'Arbeitsmarkangelegenheiten und Integration

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien tritt dafür ein, dass § 18 Abs. 3. AlVG so rechtzeitig abgeändert wird, dass keine der Personengruppen, die von der im Juni 2014 geltenden Regelung begünstigt sind, Ansprüche hinsichtlich der Dauer des Arbeitslosengeldesbezugs verliert.

Weiterlesen: Antrag 05 / Keine Verschlechterung in der Arbeitslosenversicherung für Präsenzdiener etc.

Antrag 04 / Keine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte von BetriebsrätInnen in Theaterunternehmen

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik
 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien tritt dafür ein, die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte von BetriebsrätInnen in Theaterunternehmen im Arbeitsverfassungsgesetz zu beenden.

Weiterlesen: Antrag 04 / Keine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte von BetriebsrätInnen in Theaterunternehmen

Antrag 03 / Urlaubsanspruch bei Erwerbsarbeitslosigkeit

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, Persp., ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

 

Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien tritt für eine Urlaubsmöglichkeit bei voller existenzieller Absicherung für erwerbsarbeitslose Menschen im Arbeitslosenversicherungsrecht ein unter Berücksichtigung folgender Mindestvoraussetzungen:

•    Fünf Ferientage nach je drei Monaten Leistungsbezug;
•    Entfall von Melde-, Kursbesuchs und ähnlichen Verpflichtungen an den Ferientagen;
•    Freie Wahl der Ferientage durch die LeistungsbezieherInnen;
•    Uneingeschränkter Leistungsbezug an Ferientagen;
•    Möglichkeit des Sammelns von Ferientagen bis zum Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen.

Weiterlesen: Antrag 03 / Urlaubsanspruch bei Erwerbsarbeitslosigkeit

Antrag 02 / Mit öffentlichen Investitionen gegen die Krise – „Goldene Finanzierungsregel“ auf europäischer Ebene einführen!

der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014

 

wurde gemeinsamer Antrag aller

 

Mit öffentlichen Investitionen gegen die Krise – „Goldene Finanzierungsregel“ auf europäischer Ebene einführen!

 

Die 163. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die AK Wien fordert einen grundlegenden Kurswechsel in der europäischen Fiskalpolitik und eine Abkehr von der Austeritätspolitik, die Europa nur noch tiefer in die Krise geführt hat. In einem ersten, dringlichen Schritt fordert die AK daher auf EU-Ebene die rasche Implementierung der „goldenen Regel“ in das fiskalische Regelwerk, um wieder budgetäre Handlungsspielräume für öffentliche Investitionen zu schaffen.

Diese „goldene Regel“ hat insbesondere zu beinhalten bzw. zu berücksichtigen:

•    Die Herausrechnung öffentlicher Ausgaben mit investivem Charakter aus dem strukturellen Budgetdefizit und eine entsprechende Neudefinition mit dem Fokus auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit

•    Die Berücksichtigung von öffentlichen Investitionen im Rahmen des Verfahrens zur Korrektur „übermäßiger“ Defizite durch Kommission und Rat.

•    Die definitorische Herausnahme von Militärausgaben aus „öffentlichen Investitionen“

•    Die definitorische Einbeziehung von Investitionszuschüssen an öffentliche Unternehmen in „öffentliche Investitionen“

•    Die definitorische Einbeziehung von laufenden Ausgaben mit Investitionscharakter  – etwa in soziale Dienste und Bildung – in „öffentliche Investitionen“

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Antrag 01 / Keine Steuerreform auf Kosten von Beschäftigung und Sozialer Sicherheit

derAUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der ArbeiterkammerWien am 29. Oktober 2014

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GA, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE: nein
FSG, Persp., Türkis : für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Finanzpolitik

 

 

Die 163. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert, dass im Rahmen der angekündigten Steuerreform eine ausreichende Gegenfinanzierung sichergestellt ist, die ausreichend Spielraum für konjunkturbelebende, beschäftigungswirksame und sozial wie ökologisch nachhaltig wirkende Maßnahmen lässt. Insbesondere müssen ausreichend Mittel für den Ausbau sozialer Dienste, für Investitionen in Bildung, für den Wohnbau sowie öffentliche Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Die AK Wien fordert, eine überwiegend einnahmeseitige Gegenfinanzierung aus vermögensbezogenen Steuern. Um den Ansprüchen einer grundlegenden Steuerstrukturreform gerecht zu werden, fordert die AK neben der Umschichtung der Steuerbelastung von Arbeit hin zu Vermögen und Kapital zusätzlich die Stärkung ökologischer Elemente im Steuersystem, um den notwendigen sozial-ökologischen Umbau unseres Wirtschaftssystem voranzutreiben.

Die AK Wien lehnt gleichzeitig jede Form ausgabenseitiger Gegenfinanzierung die auf Kosten der sozialen Sicherheit, der Gesundheitsversorgung, der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Dienste sowie der Beschäftigung im öffentlichen Dienst geht, entschieden ab. Ebenso strikt abzulehnen sind Privatisierungen als ebenso kurzfristige wie kurzsichtige Maßnahme zur vorübergehenden Gegenfinanzierung von Steuersenkungen.

 

Die AK Wien fordert als Maßnahmen zur Gegenfinanzierung daher insbesondere:

  • Die Anhebung der Vermögensbesteuerung in Österreich auf EU 27 Niveau – von derzeit knapp 0,5 Prozent des BIP auf 2,1 Prozent durch Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer inklusive einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen, einer allgemeinen Vermögenssteuer sowie einer Reform der Grundbesteuerung.
  • Die Streichung bzw. Reduktion umweltschädigender Steuerbegünstigungen und Subventionen sowie mehr Steuergerechtigkeit im Verkehr (z.B. Ausdehnung LKW-Maut auf alle Bundesstraßen, Anpassung der MÖSt bei Diesel an Benzin, keine MÖSt-Befreiung von „Bio“-Sprit, Reformen bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwägen und „Fiskal“-LKW, Einführung von Flächenverbrauchssteuern und Verkehrserregerabgaben).
  • Die deutliche Erhöhung des Aufkommens aus Unternehmenssteuern durch Reformen im Gewinnsteuerrecht (z.B. Abschaffung der Gruppenbesteuerung, Einschränkung der Abzugsfähigkeit Fremdkapitalzinsen)
  • Die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, insbesondere die Bekämpfung von "Profit Shifting" und Mehrwertsteuerbetrug

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